Linz – Der am Montag präsentierte Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer (AK) OÖ sieht zwar leichte Fortschritte, aber vor allem bei der mit einer Vollzeitbeschäftigung kompatiblen Betreuung auch Rückschritte. Nur 85 von 442 (19,2 Prozent) der Gemeinden im Bundesland haben demnach ein Angebot, das Eltern eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht.

Der Anteil der vollzeitkompatiblen Plätze ist laut Zahlen der Statistik Austria stagnierend bis rückläufig: Bei den Dreijährigen hatten 2016/17 vier Prozent einen solchen, im Jahr davor waren es 4,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen ging der Prozentsatz von 21,7 auf 21,4 zurück. In 156 von 442 Gemeinden hat der Kindergarten weniger als acht Stunden am Tag geöffnet, rechnete die AK vor, in 26 Gemeinden wird kein Mittagessen angeboten, in 44 gibt es kein Angebot für Unter-Dreijährige und in 37 Gemeinden keine Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder.

Geld für das Falsche ausgeben

"Uns ist klar, dass nicht jede 500-Seelen-Gemeinde ein eigenes Top-Angebot auf die Beine stellen kann", so AK-Präsident Johann Kalliauer. Er kritisiert aber – vor allem vor dem Hintergrund der anstehenden Einführung von Gebühren für die Nachmittagsbetreuung -, dass die Mittel, die der Bund bei Kofinanzierung durch die Länder für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung stellt, vor allem in räumliche Qualitätsverbesserungen, aber kaum in eine Ausweitung der Öffnungszeiten investiert würden.

Allerdings enthält der Atlas auch einige Fortschritte: Sechs 1A-Gemeinden sind seit dem Vorjahr dazugekommen. Mittlerweile wird in jedem Bezirk zumindest eine 1A-Gemeinde ausgewiesen. Dennoch würden immer noch drei Bezirkshauptstädte – Gmunden, Perg und Rohrbach-Berg – kein solches Top-Angebot bieten, bemängelt die AK. Mit 1A wird eine Gemeinde bewertet, wenn der Kindergarten mindestens 45 Stunden pro Woche und an vier Tagen mindestens 9,5 Stunden geöffnet hat, maximal fünf Wochen Pause macht und ein Mittagessen anbietet. Zudem wird eine Betreuung für Unter-Dreijährige und für Volksschulkinder vorausgesetzt. (APA, 27.11.2017)