Wien – Die Reform der Invaliditätspension hat weder die erhofften Einsparungen gebracht noch Menschen in ausreichendem Maß wieder zurück ins Arbeitsleben geführt. Das hat eine Rechnungshof-Prüfung ergeben. Dieser zu Folge wird das Budget in den Jahren 2014 bis 2018 nicht wie angekündigt um knapp 649 Millionen entlastet sondern es werden Mehrkosten zwischen 100 und 200 Millionen entstehen.

Dies liegt unter anderem an der höheren Geldleistung bei Reha-Maßnahmen, dem Zusatzaufwand für Case Management sowie an den geringeren Einsparungseffekten aufgrund der niedrigen Genesungs- und damit Wiedereingliederungsrate.

Grundsatz der Reform war, dass mit dem Jahr 2014 die unbefristete Invaliditätspension für Unter-50-Jährige abgeschafft wurde. Die Betroffenen wanderten von der Zuständigkeit der Pensionsversicherung in jene von AMS bzw. Krankenkassen. Dort sollten sie über ein Umschulungs- bzw. Reha-Geld wieder gesund und für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden.

Geringe Gesundungsrate

Die Erfolge hierbei waren freilich wesentlich geringer als vom damals noch von Rudolf Hundstorfer (SPÖ) geleiteten Sozialministerium angenommen. Statt einer erwarteten Gesundungsrate von 90 Prozent betrug diese bisher nur zwischen elf und 16 Prozent. Der Erfolg am Arbeitsmarkt lag mit zwölf bis 25 Prozent der ehemaligen Reha-Geld-Bezieher ebenfalls weit unter den Erwartungen von rund 60 Prozent.

Bereits 2015 sollten etwa 4.000 Personen in medizinischer Rehabilitation und rund 2.500 in beruflicher Rehabilitation betreut werden. Wie die Rechnungshof-Prüfer aber feststellten, waren im Jahr 2015 fast 19.000 Personen im Rehabilitationsgeld und weniger als 200 Personen in beruflicher Rehabilitation.

In der Regierung war man davon ausgegangen, dass die Umschulungsdauer bei einem Jahr liegen wird. Tatsächlich betrug sie zwei Jahre. Von den 125 Personen, die bis Dezember 2015 Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation begonnen hatten, hatten erst 13 die Maßnahmen abgeschlossen. 38 brachen sie ab, etwa wegen Erkrankungen.

Keine konkreten Zielvorgaben

Probleme ortet der Rechnungshof auch beim Case Management. Bekrittelt wird etwa, dass unklar blieb, wer für die entsprechenden Kosten aufkommen soll. Die Aufgabendefinition sei abstrakt gewesen, konkrete Zielvorgaben fehlten.

Immerhin, etwa positives hatte der Rechnungshof doch noch zu berichten. Das Pensionsantrittsalter stieg tatsächlich, und das nicht nur wegen des statistischen Tricks mit dem Herausfallen der vormaligen I-Pensionisten aus der Statistik. Konkret lag das Antrittsalter 2015 bei 60,2 Jahren. 2010 war es noch bei 58,1 Jahren gelegen. Nimmt man den statistischen Effekt durch die Umgruppierung der Reha-Geld-Bezieher heraus, lag das Antrittsalter immer noch bei 59,1 Jahren und damit im Plus.

Eher ernüchternd ist dagegen der Befund zur I-Pension. So sei im Bereich der Invaliditätspension zwar ein Rückgang zu beobachten gewesen, dieser dürfte aber stärker auf Verschärfungen der Rechtslage als auf Erfolge der Rehabilitation bzw. des Gesundheitszustands der Bevölkerung zurückgehen, erklärt der Rechnungshof. (APA, 7.7.2017)