Wien – Seit mittlerweile mehr als vier Jahren gibt es bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Whistleblower-Homepage. Wer glaubt, Informationen über Straftaten zu haben, kann dort anonym eine Meldung machen. Das Angebot wird auch massiv in Anspruch genommen, zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Hermann Brückl durch das Justizressort.

Demnach gab es seit dem Start am 20. März 2013 etwas mehr als 5400 Eingaben. Da zum Teil auch Doppelmeldungen dabei waren, wurden bisher (Stand 31. März 2017) 4976 Fälle als "statistisch relevant" eingestuft. Im Schnitt gibt es also jeden Tag mehr als drei Meldungen von besorgten Bürgern.

Korruption wird sehr häufig vermutet, die Informationen reichen aber oft nicht für formelle Ermittlungsverfahren.
Foto: APA/dpa/Peter Steffen

Suppe oft zu dünn

Wie die Anfragebeantwortung zeigt, kommt aber nur ganz selten etwas Hieb- und Stichfestes dabei heraus. Von den knapp 5000 Meldungen wurden nämlich nur 838 Verdachtsfälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Beim Rest war also schon auf den ersten Blick klar, dass die Suppe zu dünn ist. Um welche Verfahrensschwerpunkte es sich handelt, zeigt diese Grafik:

Formelle Ermittlungsverfahren (hier gibt es einen ausreichenden Anfangsverdacht) wurden dann nur noch in 533 Fällen eingeleitet. In weiteren 68 Fällen gab es neue Hinweise für bereits laufende Verfahren.

Großteil wird eingestellt

Und was kam dann am Ende heraus? Die überwiegende Mehrheit der Ermittlungsverfahren wurde eingestellt (415) oder abgebrochen (elf). In sechs Fällen kam es zu einer Diversion, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren also gegen Erfüllung bestimmter Leistungen ein. Lediglich in 29 Fällen kam es tatsächlich zu einer Anklage vor Gericht, dazu kommen noch elf Anklagen in Causen, die der Justiz bereits bekannt waren. Der Rest wurde noch nicht entschieden.

Das heißt also: Lediglich 0,6 Prozent der Whistleblower-Meldungen führen tatsächlich zu einer Anklage (die Zahl der Verurteilungen liegt noch nicht vor).

Quantitativer Vergleich nicht sinnvoll

Ergibt es also Sinn, einen derart großen Aufwand für vergleichsweise wenige Anklagen zu betreiben? "Wir finden schon", sagt Konrad Kmetic von der WKStA im STANDARD-Gespräch. Ein quantitativer Vergleich sei in diesem Fall nicht sinnvoll. Die Möglichkeit, mit Hinweisgebern anonym kommunizieren zu können, sei für die Staatsanwälte ein "Quantensprung" gewesen.

Aus seiner Sicht ist es auch nicht schlimm, dass der Großteil der Verfahren eingestellt wird. Allein die Tatsache, dass ein Sachverhalt geprüft wurde, habe einen demokratiepolitischen Wert, sagt Kmetic. Die Whistleblower-Homepage noch effizienter zu gestalten sei schwierig. Führe man eine Art automatisierte Vorprüfung ein, sei zu befürchten, dass sinnvolle Hinweise verlorengehen, gibt der Oberstaatsanwalt zu bedenken. (Günther Oswald, 21.6.2017)