6.* Auf offener "Bühne"

Nachdenken über digitale Goodies für die "Bühne" kostete schon einmal einen News-Boss den Job: Matthias Schönwandt musste 2011 nach nur dreieinhalb Monaten an der Spitze der Verlagsgruppe News gehen, weil er in einem internen Mail darüber nachdachte, den Kooperationspartnern beim Kulturmagazin ein paar iPads zukommen zu lassen. Das verstieß gegen die strengen Compliance-Regeln von Bertelsmann. Inzwischen gehören ihre Anteile Verleger und News-Geschäftsführer Horst Pirker.

Nun denken die Kooperationspartner selbst über die "Bühne" und die digitale Welt nach – also der Wiener Bühnenverein. Das ist der Klub von Wiener Staatsoper, Volksoper, Burgtheater, Josefstadt, Volkstheater, Theater an der Wien, Raimundtheater, Ronacher und Theater der Jugend, der etwa auch den Nestroy-Theaterpreis vergibt. Der Verein überlegt, wie er sein publizistisches Angebot für die Abonnenten und das interessierte Publikum weiter verbessern könnte. Da geht es nicht um die redaktionelle Ausrichtung der "Bühne", vielmehr um die eingesetzten Medienkanäle und den Auftritt dort – also etwa online, und wohl auch die Vermarktung.

Foto: fid

Seit Ewigkeiten produziert die Verlagsgruppe News für den Bühnenverein das Magazin "Bühne", und schon davor tat das die 2001 in der News-Gruppe aufgegangene Kurier-Magazinholding. Der Bühnenverein spricht nun mit Langzeitpartner Verlagsgruppe News ebenso über Verbesserungsmöglichkeiten wie mit anderen Medienhäusern.

Als "Window-Shopping" bezeichnet Franz Patay, Präsident des Bühnenvereins und Geschäftsführer der Vereinigten Bühnen Wien den Status auf STANDARD-Anfrage. Er betont: "Die 'Bühne' ist in keiner Form infrage gestellt."

"Wir sind mit der Verlagsgruppe News ebenso im Gespräch wie mit potenziellen Partnern", erklärt Patay, das sei ein "für beide Seiten offener Prozess". "Es gibt darüber keinerlei Entscheidung" – und auch keine Deadline für eine Entscheidung.

7. Unter Druck: Österreich vor dem EU-Gericht

Konkreter wird es schon diese Woche mit ganz anderen Aufträgen für Druckwerke: Morgen, Mittwoch, muss sich die Republik Österreich in einer mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union dafür verantworten, dass sie Aufträge für Dokumentendruck mit Sicherheitsvorschriften wie Führerscheine, Personalausweise oder Pässe per Gesetz ausschließlich der Österreichischen Staatsdruckerei zuweist, ohne Vergabeverfahren. Die EU-Kommission findet, Österreich habe da gegen Unionsrecht verstoßen, sie erhob eine Vertragsverletzungsklage beim EU-Gerichtshof.

Die Staatsdruckerei gehört zu mehr als 90 Prozent Privatstiftungen von Staatsdruckerei-Holdingvorstand Robert Schächter und Investor Johannes Strohmayer.

Zugegeben, Dokumentendruck ist nicht unbedingt das Kernthema von derStandard.at/Etat. Aber immerhin, zumindest eine medialere Aktivität Strohmayers kann ich anbieten: Seine Austrian Equities Industriebeteiligungen AG hält auch zehn Prozent an der Media Druck GmbH, der Druckgesellschaft der Mediengruppe um "Österreich".

8. Die Verantwortung der Piraten

Eine Woche nach der Verhandlung über die Druckaufträge der (Republik) Österreich ist mit Entscheidungen des EU-Gerichts in zwei weiteren, im weiteren Sinne medienrelevanten Themen zu rechnen: Am 14. Juni entscheidet das Gericht, ob die File-Sharing-Plattform The Pirate Bay mit der Bit-Torrent-Indizierung und der Suchmaschinenfunktion auch für Copyrightverletzungen mitverantwortlich ist, die ihre User womöglich auf der Plattform begehen.

Die niederländischen Copyrightschützer der Stiftung Brein ging mit dieser Verantwortungsfrage bis zu niederländischen Höchstgerichten, und die fragten nun beim EU-Gericht nach. Folgt es dem Schlussantrag des Generalanwalts, dann ist die Nutzungsmöglichkeit über Pirate Bay eine "öffentliche Wiedergabe", und die können laut EU-Recht die Urheber erlauben oder verbieten.

Wenn der Plattformbetreiber davon wusste, dass ein Werk ohne Zustimmung der Rechteinhaber zur Verfügung gestellt wird, müsste er demnach reagieren und den Zugang zum jeweiligen Stück unmöglich machen. "In einer solchen Situation sei davon auszugehen, dass auch der Websitebetreiber, gleichzeitig und gemeinsam mit den Netzwerknutzern, der Ursprung des öffentlichen Verfügbarmachens der auf dem Netzwerk ohne Zustimmung der Urheberrechtsinhaber gemeinsam genutzten Werke sei", fasst die Pressestelle des Gerichtshofs die Folgen zusammen.

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Ist Soja Käse? Ein Arbeiter in einer Tofu-Fabrik in Depok, Indonesien, mit einem gekochten Exemplar.
Foto: APA/EPA/ADI WEDA

9. Kann denn Tofu Käse sein?

Ebenfalls am 14. Juni entscheidet der EU-Gerichtshof über eine handfestere Frage der menschlichen Existenz: Darf man Produkte aus Tofu als Milch, Butter oder auch Käse bezeichnen und damit werben?

Der deutsche Verband sozialer Wettbewerb hält diese Werbung für rechtswidrig und klagte die Firma TofuTown vor dem Landgericht Trier auf Unterlassung. Das Landgericht bat die EU-Richter um Klärung, wie die Unionsvorschriften dazu zu verstehen sind. In gut einer Woche wissen wir, ob denn Tofu Käse sein kann.

* Wo sind die Punkte 1 bis 5?

Die Punkte 1 bis 5 der Etat-Wochenschau – über einen herben Verlust, den die Styria gerade noch abwenden konnte, und den gefragtesten Medienjob dieser Tage, über die ORF-Wahlkonfrontationen, Stahlbeton im ORF-Infotainment und Umbauarbeiten an der FH – finden Sie im ersten Teil der Etat-Wochenschau.

Wo was weitergeht

Wie sich der Neun-Punkte-Plan der Etat-Wochenschau in der österreichischen Medienrealität materialisiert, und was sich dort auch ganz ohne Prognose tut, lesen Sie – so rasch wie möglich – auf http://derStandard.at/Etat oder in anderen schönen Channels von derStandard.at. Bleiben Sie dran. (Harald Fidler, 6.6.2017)