Wien – Der in Graz nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilte radikalislamische Prediger Mirsad O. versucht das Urteil nun mit einer Gesetzesbeschwerde zu kippen. Sein Anwalt hat beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung jener Norm gestellt, wonach ein Geschworenenurteil nicht begründet werden muss, berichtete das Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag.

Das Verfassungsgericht bestätigte die Beschäftigung mit der Causa. Wann es eine Entscheidung geben wird, sei aber noch völlig offen. Der Anwalt erklärt die Beschwerde laut Ö1 damit, dass durch die fehlende Begründungsnotwendigkeit eine Kontrollmöglichkeit fehle und das Urteil nicht angreifbar sei.

Verurteilung zu 20 Jahren Haft

Mirsad O. alias "Ebu Tejma" war wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Anstiftung zu Mord und schwerer Nötigung zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sein Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Eine Reform der Geschworenengerichtsbarkeit ist seit langem ein Ziel der Regierung. Zuletzt hatte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zu Jahresbeginn die Hoffnung geäußert, "dass wir jetzt endlich die nötige Verfassungsmehrheit bekommen können". Künftig soll es zum Wahrspruch der Geschworenen eine Begründung geben. Nötig wäre dafür, Berufsrichter in die Beratungen der Geschworenen adäquat einzubinden. (APA, red, 14.2.2017)