Wien/Graz – Der vergangenen Juli in Graz wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Anstiftung zu Mord und schwerer Nötigung zu 20 Jahren Haft verurteilte Mirsad O. ist von Graz in ein anderes Gefängnis verlegt worden. Ausschlag gebend dafür waren aber nicht kolportierte "Sicherheitsgründe", trat das Justizministerium am Mittwoch einem Zeitungsbericht entgegen.

Der radikalislamistische Hass-Prediger Mirsad O. alias "Ebu Tejma" hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel erhoben und sich – dem Gesetz entsprechend – weiter in Graz in U-Haft befunden. Nach einer von der Staatsanwaltschaft Graz geleiteten Anti-Terror-Razzia, bei der Ende Jänner 14 Personen, darunter zwei mutmaßliche Salafisten-Prediger festgenommen wurden, bekam man in der Justizanstalt (JA) Graz ein gewisses Platzproblem: mit dem weiteren "Nachschub" an Terror-Verdächtigen war die Anstaltsleitung herausgefordert, eine beträchtliche Anzahl an Islamisten und möglichen Jihad-Befürwortern so unterzubringen, dass sie untereinander keinen Kontakt aufnehmen, aber auch nicht andere Insassen beeinflussen oder gar radikalisieren konnten.

"Aus Kapazitätsgründen sind daher einige Personen, die sich schon länger in U-Haft befinden, auf andere Justizanstalten aufgeteilt worden", sagte Josef Schmoll, Sprecher der Generaldirektion für den Strafvollzug, zur APA. Unten jenen Männern, die verlegt wurden, befand sich auch "Ebu Tejma", der keine Gelegenheit bekommen soll, sein Gedankengut an andere U-Häftlinge heranzutragen. In welche JA "Ebu Tejma" verlegt wurde, "wird nicht bekannt gegeben", so Schmoll.

34-jähriger Terror-Verdächtiger in U-Haft

Ebenfalls in U-Haft bleibt jener 34-jähriger Iraker, der am 23. Jänner 2017 in einer Flüchtlingsunterkunft in der Stadt Salzburg wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung festgenommen und zwei Tage danach in Untersuchungshaft genommen worden war, muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Das hat die Haftprüfungsverhandlung heute, Mittwoch, am Landesgericht Salzburg ergeben.

Die U-Haft sei aus den bisherigen Haftgründen, wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr, bis zum 8. März 2017 verlängert worden, erklärte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner, auf Anfrage der APA. Der Beschuldigte habe dagegen Beschwerde erhoben.

Auf einem sichergestellten Handy des Verdächtigen hatten Ermittler ein manuell gelöschtes Foto wiederhergestellt. Die Aufnahme zeigt den Iraker in Kampfausrüstung mit dem Wappen des "Badr Corps", das als eine schiitische Terrororganisation eingestuft wird. Der 34-Jährige bestritt bei seiner Einvernahme, ein aktives Mitglied dieser Gruppierung zu sein. Er war laut Polizei im Jahr 2015 über die Balkanroute nach Österreich gereist und hatte unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt. (APA, 8.2.2017)