Wien – Österreichische Steuerflüchtlinge haben es nicht mehr so leicht wie noch vor einigen Jahren. Mit mehreren Maßnahmen haben die heimischen Finanzbehörden den Druck erhöht. Dazu gehören vor allem Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein. Ersteres ist Anfang 2013 in Kraft getreten, Zweiteres ein Jahr später. Mit dieser Amnestieregelung erhielten Steuersünder die Möglichkeit, hinterzogenes Vermögen zu für sie günstigen Konditionen nachzuversteuern.

Wer sein Vermögen im Ausland belassen wollte, musste eine einmalige Abgeltungssteuer bezahlen, für künftige Zinserträge versprachen die schweizerischen und liechtensteinischen Banken eine 25-prozentige Kapitalertragsteuer an Österreich abzuführen. Im Gegenzug erhielten die Vermögensverschieber Straffreiheit.

Bereits seit 2013 gilt das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich. Im Vorjahr mussten Banken nun auch jene Fälle melden, bei denen Steuerflüchtlinge mutmaßlich versuchten, das Abkommen zu umgehen.
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Im vergangenen Jahr haben sich ÖVP, SPÖ und Grüne im Parlament dann auf weitere Maßnahmen geeinigt, die das Netz enger schnüren. Ins Visier genommen wurden dabei auch die sogenannten Abschleicher: Steuersünder, die ihr Geld lange in der Schweiz oder Liechtenstein versteckt hielten, die Amnestie aber nicht in Anspruch genommen haben. Einige von ihnen haben das Geld vor Inkrafttreten der Steuerabkommen noch schnell wieder zurück nach Österreich gebracht – unter dem Radar der Finanz. Im Fachjargon wird das eben als Abschleichen bezeichnet. Das heimische Bankgeheimnis ermöglichte ihnen die Geheimhaltung – allerdings nur bis zum Vorjahr, als dieses weitgehend gelockert wurde.

Banken mussten melden

Ergänzend wurde im Juli ein Gesetz beschlossen, wonach Banken bis Ende Dezember all jene Fälle melden mussten, in denen knapp vor Inkrafttreten der Steuerabkommen größere Vermögenssummen aus der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich überwiesen wurden. Davon betroffen waren Kapitalzuflüsse von mindestens 50.000 Euro. Der betreffende Zeitraum war im Falle der Schweiz Juli 2011 bis Ende Dezember 2012, bei Liechtenstein die gesamten Jahre 2012 und 2013.

Mit der Meldepflicht wollten SPÖ, ÖVP und Grüne vor allem erreichen, dass sich Steuerflüchtige einem größeren Risiko ausgesetzt sehen, ertappt zu werden. Wer sich den Behörden stellt, kann auf geringere Strafen hoffen.

355 Fälle im Vorjahr

Einen Hinweis darauf, wie treffsicher die Maßnahme ist, liefern nun aktuelle Zahlen aus dem Finanzministerium zu den Selbstanzeigen in Steuersachen. Demnach gab es 2016 insgesamt 355 Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalzuflüssen aus den beiden Ländern. 242 betrafen die Schweiz, 113 Liechtenstein.

Insgesamt blieb die Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern 2016 im Vergleich zum Jahr davor relativ stabil. Die 7.527 Anzeigen sind aber nur etwas mehr als halb so viele wie im Rekordjahr 2014 und auch deutlich weniger als 2013. Weil damals die Steuerabkommen mit der Schweiz beziehungsweise Liechtenstein in Kraft getreten waren, schnellte die Zahl der Selbstbezichtigungen nach oben. Steuerberater hatten damals darauf hingewiesen, dass eine Selbstanzeige in vielen Fällen günstiger sei als die Begleichung der Abgeltungssteuer.

Schon in den Jahren davor gab es einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen, der unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass mehrere ausländische Steuerbehörden geleakte Daten zu Steuerflüchtlingen zukauften. Weil unklar war, ob nicht auch die österreichische Finanz früher oder später in den Besitz solcher Daten kommen könnte, meldeten sich schon damals viele lieber gleich freiwillig.

Auch Kontoeinschau fördert Selbstanzeigen

Selbstanzeigen aufgrund der seit Anfang Oktober gültigen Konteneinschau bei Verdachtsfällen gab es im Vorjahr 34. Wird ein Konto von den Finanzbehörden geöffnet, wird der Betroffene umgehend informiert und hat die Möglichkeit auf eine Selbstanzeige.

Zahlen dazu, wie hoch die Mehreinnahmen sind, die die Finanz durch Regelungen wie die Meldepflicht für Abschleicher oder das Kontenregister bisher generieren konnte, gibt es nicht. Aus dem Finanzministerium heißt es, dass man konkrete Summen auch nicht einer einzigen Maßnahme zuschreiben könne, weil die verschärften Regeln ineinander greifen. Insgesamt wurden im Vorfeld jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 700 Millionen Euro durch das Gesamtpaket aller Maßnahmen veranschlagt. (Simon Moser, 25.1.2017)