Wien – Die Panama Papers lenken wieder einmal die Aufmerksamkeit auf tatsächliche oder vermeintliche Steuerbetrüger. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Leaken von heiklen Steuerinformationen, vor allem aber gesetzliche Verschärfungen zu einem massiven Anstieg an Selbstanzeigen von Steuerbetrügern führen.

Wie Daten des Finanzministerium zeigen, gab es in den Jahren 2013 und 2014 die mit Abstand meisten Selbstanzeigen. Der bisherige Rekordwert wurde 2014 mit 14.008 verzeichnet. Insgesamt gab es seit 2013 etwas mehr als 36.000 Selbstanzeigen.

Am Beginn waren Steuer-CDs

Die Kurve geht vor allem seit Beginn des Jahrzehnts deutlich nach oben. Erstmals für größere Unruhe unter den Steuersündern sorgte 2010 der Ankauf von CDs mit tausenden Bankdaten von Schweizer Konteninhabern durch deutsche Finanzbehörden.

Zwar hat Österreich nie zu solchen Maßnahmen gegriffen, allerdings war nie ganz klar, in welchem Ausmaß es zu einem Datenaustausch zwischen den deutschen und den heimischen Behörden kam. Nicht zuletzt deshalb haben offenbar ab dem Jahr 2010 deutlich mehr Bürger zum Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige gegriffen. Vor dem Jahr 2010 gab es weniger als 1.000 Selbstanzeigen pro Jahr.

Foto: imago

Schwarzgeldabkommen

Der enorme Anstieg in den Jahren 2013 und 2014 geht auf die Schwarzgeldabkommen zurück, die Österreich mit der Schweiz und mit Liechtenstein geschlossen hat. Jenes mit der Schweiz trat Anfang 2013 in Kraft, jenes mit Liechtenstein ein Jahr später.

Im Kern sahen die Abkommen zwei Möglichkeiten vor: Wer sein Vermögen im Ausland belassen wollte, musste eine einmalige Abgeltungssteuer bezahlen, für künftige Zinserträge versprachen die schweizerischen und liechtensteinischen Banken eine 25-prozentige Kapitalertragsteuer an Österreich abzuführen.

Selbstanzeige "billiger"

Die zweite Möglichkeit: Man griff zu einer Selbstanzeige und outete sich also selbst als Steuerflüchtling. Da diese Variante für die meisten günstiger war (die Zahlungen lagen in der Regel bei nur fünf bis zehn Prozent des Vermögens), schoss die Zahl der Selbstanzeigen massiv in die Höhe.

Wie die zweite Grafik zeigt, fällt der Großteil der Anzeigen aber unter die Kategorie "sonstige". Das hat laut Finanzministerium damit zu tun, dass häufig mehrere, von den Anzeigern selbst vermutete Rechtsbrüche vorliegen. Hier gibt es also keine klare Zuordnung zu einer Kategorie.

80 bis 90 Prozent der Selbstanzeigen erfolgen laut Finanzexperten rechtzeitig und so umfassend, dass sie am Ende die Straffreiheit zur Folge haben. Umgekehrt bedeutet das, dass es in zehn bis 20 Prozent der Fälle ein Finanzstrafverfahren gibt.

Verschärfungen

Zwei im Vorjahr beschlossene weitere Verschärfungen zeigen übrigens, wenn auch in bescheidenem Ausmaß, bereits Wirkung. Im Zuge der Steuerreform einigten sich SPÖ und ÖVP auf die Einführung eines zentralen Kontenregisters, was mehr oder weniger das Ende des Bankgeheimnisses bedeutet.

Zwar kann auf dieses Kontenregister noch nicht zugegriffen werden, dennoch gab es im Vorjahr und heuer bereits fünf Selbstanzeigen unter Berufung auf die Registerpläne. Ähnlich verhält es sich bei der sogenannten Abschleicherregelung. Zur Erinnerung: Die heimischen Banken wurden verpflichtet, jene Überweisungen zu melden, die unmittelbar vor Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein erfolgten.

Heimkehrer

So mancher Steuerflüchtling hat diese Zeit nämlich genutzt, um seine Gelder zurück nach Österreich zu holen. In der Hoffnung, das Bankgeheimnis werde schon den Schutz vor der Finanz garantieren. Bis Ende des Jahres müssen die Banken nun aber solche Vermögenstransaktionen (ab 50.000 Euro) den Finanzbehörden melden. Das hat in den vergangenen Monaten bereits zu 26 Selbstanzeigen geführt. (Günther Oswald, 4.4.2016)