Dem Staat komme eine wichtige Signalfunktion zu, sagt Heinz Faßmann.

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Wien – Der Integrationsexperte und Regierungsberater Heinz Faßmann schlägt ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst vor. Als Dienstgeber komme dem Staat eine wichtige Signalfunktion zu, und Beamte sollten daher neutral gegenüber Religionen auftreten, begründete der Vorsitzende des Expertenrats für Integration am Donnerstag im ORF-"Mittagsjournal" und in den "Salzburger Nachrichten" seinen Vorschlag. "Bei der Frage etwa, ob Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen, würde ich klar sagen: Nein", wird Faßmann in den "SN" zitiert.

Beitrag zur Säkularität

Zuletzt hat auch auch SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder bekräftigt, dass er sich ein Gesichtsgebot vor Behörden, an Gerichten, Schulen und Universitäten vorstellen kann. Außenminister Sebastian Kurz hatte sich wiederholt für ein Burkaverbot ausgesprochen. Die Koalitionsparteien konnten sich bisher aber nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen.

Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) will in der Frage verschleierter Staatsdienerinnen ein Verfahren einer Belgierin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) abwarten.

Faßmann sieht dies als Beitrag zur Säkularität Österreichs, also zum Prinzip der Trennung von Kirche und Staat. Als Ausnahme nannte er den bekenntnisorientierten Religionsunterricht.

Kreuz in Klassen "historisch gewachsen"

Nicht beurteilen wollte Faßmann, ob im Sinne der Trennung von Kirche und Staat auch das Kreuz im Klassenzimmer abgehängt werden sollte. Aus Sicht der Integration habe dies eine viel geringere Bedeutung, weil "historisch gewachsen", so Faßmann.

Empört reagierte die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) auf den Vorschlag nach einem Kopftuch-Verbot im öffentlichen Dienst. "Gerade der Staat als Arbeitgeber soll sich an die Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung halten", meinte Frauensprecherin Carla-Amina Baghajati.

Anti-integrativ

Baghajati ärgert vor allem, "dass etwas dermaßen anti-integratives von einem Integrations-Experten kommt". Seit 2004 sei es in Österreich explizit verboten, Arbeitnehmer religiös zu diskriminieren. "Absurd" wäre es vor allem, wenn Frauen, die wegen ihres Kopftuchs vom öffentlichen Dienst zurückgewiesen wurden, sich an die staatliche Ant-Diskriminierungs-Stelle wenden müssten.

Derzeit drängten Hunderte gut ausgebildete muslimische Frauen auf den Arbeitsmarkt, betonte Baghajati. "Eine Muslimin mit Kopftuch wird offensichtlich nur so lange akzeptiert, solange sie als Reinigungskraft arbeitet." In dieser Hinsicht verwies die IGGiÖ-Frauensprecherin auch auf die sinkende Zahl von Frauen in der Politik, was kein Ruhmesblatt für Österreich bedeute. (APA, red, 5.1.2017)