Brüssel – Die EU-Kommission lehnt eine von Österreich geforderte Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenskosten ab. Die EU-Kommission schlug wie zuletzt erwartet am Dienstag im Rahmen ihrer Revision der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme keine Indexierung vor, wie sie mitteilte.

Damit bleibt das EU-Land des arbeitenden Elternteils verantwortlich für das Kindergeld, "und dieser Betrag kann nicht angepasst werden, wenn das Kind woanders wohnt", erklärte die EU-Kommission. Weniger als 1 Prozent der Kindergeld-Zahlungen in der EU würden an Kinder fließen, die in einem anderen EU-Land lebten als ihre Eltern oder ein Elternteil.

Die budgetären Auswirkungen einer Indexierung wären nach Ansicht der EU-Kommission gering im Vergleich zu den deutlich höheren Verwaltungskosten, die eine Indexierung mit sich bringen würde. Die EU-Kommission erklärte, sie wolle die Mobilität und ihre Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme weiter beobachten. (APA, 13.12.2016)