Seit 1. Jänner existiert im Strafgesetzbuch (StGB) der Straftatbestand Cybermobbing. Wie das Justizministerium nun mitteilt, wurden nach Paragraf 107c bislang drei Personen verurteilt. Die Grünen wollen im Fall eines aktuellen Gewaltvideos Klage gegen Facebook einreichen.

Anklagen in 23 Fällen

Insgesamt wurden bis zum 1. November 328 Fälle bei den Staatsanwaltschaften behandelt. In 23 Fällen kam es auch zur Anklage. Die Meldung kommt vor dem Hintergrund eines Videos, das in den vergangenen Tagen auf Facebook weite Verbreitung fand. Darin wird ein 15-Jähriges Mädchen von mehreren Personen geschlagen. Über eine mutmaßliche 15-Jährige Täterin und einen mutmaßlich 21-Jährigen wurde bereits U-Haft verhängt.

Thorsten Behrens von der Initiative Safer Internet und die Jugendanwältin Monika Pinterits hatten am Montag die Verbreitung des Videos kritisiert. Es bringe den Tätern Aufmerksamkeit und könnte zu Nachahmern führen. Facebook hatte das Video zunächst nicht gelöscht, mit dem Hinweis, dass es es nicht zum Zweck der Gewaltverherrlichung verbreitet werde. Auf Druck der Staatsanwaltschaft musste das Video schließlich doch entfernt werden. Die Grünen wollen nun auf Basis des neuen Cybermobbing-Paragrafen Klage gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg erheben. (APA/br, 16.11.2016)