Köln – Der Rechtsstreit zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und dem Chef des Axel-Springer-Verlags, Mathias Döpfner, geht in die nächste Runde: Erdogans Anwalt Ralf Höcker kündigte am Mittwoch an, gegen das Urteil des Kölner Landgerichts sofortige Beschwerde einzulegen. Das Gericht hatte den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Döpfner zurückgewiesen.

Erdogan fordert die Unterlassung von Äußerungen, die Döpfner nach dem Schmähgedicht Jan Böhmermanns veröffentlicht hatte.

Gegen das Urteil des Landgerichts ist binnen einer zweiwöchigen Frist sofortige Beschwerde beim Kölner Oberlandesgericht möglich. Höcker sagte der Nachrichtenagentur AFP, es sei "nicht einzusehen", dass Döpfner nicht haftbar sein solle, obwohl er die schlimmste Beleidigung Böhmermanns "sogar wiederholt" habe.

Antrag zurückgewiesen

Die Pressekammer des Kölner Landgerichts hatte wie berichtet den Antrag Erdogans am Dienstag zurückgewiesen und dies mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht Döpfners auf freie Meinungsäußerung begründet. Döpfner hatte in einem "P.S." zu einem Artikel in der Zeitung "Die Welt" betont, dass er sich allen "Formulierungen und Schmähungen" Böhmermanns inhaltlich voll und ganz anschließe und sie sich "in jeder juristischen Form zu eigen" mache.

Böhmermann hatte Erdogan Ende März in einem Gedicht mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Der ZDF-Moderator hatte den als "Schmähkritik" angekündigten Text in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit gestellt. Ankara verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung ausländischer Staatschefs. Gegen den Widerstand des Koalitionspartners SPD erteilte Bundeskanzlerin Angela Merkel die dazu nötige Ermächtigung. (APA, 11.5.2016)