St. Pölten – Patienten mit privater Zusatzversicherung droht nach Angaben der niederösterreichischen Landeskliniken-Holding ab Freitag (1. April) ein vertragsloser Zustand. Der Grund laut einer Aussendung vom Mittwoch: Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) sei bisher "nicht bereit, seine Leistungsabgeltung fair anzuheben".

Damit könnte der Fall eintreten, dass privat versicherte Patienten ihre Aufenthalte selbst bezahlen und diese dann bei ihrer Versicherung nachfordern müssten. Wiewohl die niederösterreichische Landeskliniken-Holding noch auf ein Umdenken des VVO im Sinne der Patienten hoffe, erklärte Gert Kovarik, stellvertretender kaufmännischer Geschäftsführer, das Problem: "Trotz erheblicher Investitionen in den niederösterreichischen Kliniken und damit auch einer wesentlichen qualitativen Verbesserung der Angebote für Sonderklasse-Patienten wird uns für 2016 eine nicht einmal im Ansatz adäquate Tarifabgeltung aufgezwungen. Wir reden von weniger als 0,2 Prozent Valorisierung."

Patienten müssten in Vorleistung treten

"Wenn die privaten Zusatzversicherer nicht die erbrachte Leistung bezahlen, können wir diese Leistung dann auch nicht mehr zur Verfügung stellen. Nicht einmal die Erhöhung der Personalkosten wird ansatzweise abgegolten", sagte Kovarik. Gleichzeitig würden jedoch die Privatkrankenversicherungen jährlich ihre Beiträge gegenüber den Versicherten erhöhen.

Die Landeskliniken-Holding verwies am Mittwoch darauf, dass es seit einigen Jahren "eine Direktverrechnungsvereinbarung zwischen den privaten Zusatzversicherungen und den niederösterreichischen Spitälern" gebe. Das Krankenhaus rechne die Leistungen im elektronischen Wege direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Diese Möglichkeit würde beim Eintreten eines vertragslosen Zustandes nicht mehr gelten.

In diesem Fall müssten die Patienten in Vorleistung treten und die gesamte Rechnung direkt an das Klinikum bezahlen. Man wolle die Unannehmlichkeiten für die Patienten "so gering wie möglich halten", betonte Kovarik. Die Forderungen würden gestundet und Patienten müssten "zumindest nicht in Vorlage treten". (APA, 30.3.2016)