Wien – Die Finanzierung der Bewährungshilfe über den Verein Neustart ist für 2015 in vollem Ausmaß sichergestellt. Nach Verhandlungen mit Finanzminister Hans Jörg Schelling habe Justizminister Wolfgang Brandstetter (bei ÖVP) den Vereinsgeschäftsführern Alfred Kohlberger und Christoph Koss weitere 2,86 Millionen Euro zusichern können, teilte das Ministerium der APA mit.

Ursprünglich seien für das Jahr 2015 im Budget des Ressorts für Neustart rund 33,8 Millionen Euro vorgesehen gewesen, weshalb man dem Verein im November 2014 nur eine bedingte Finanzierungszusage über rund 36,7 Millionen Euro hätte geben können. Zu einer höheren als ursprünglich budgetierten Finanzierungszusage käme es nun aufgrund einer Leistungsausweitung in der Bewährungshilfe. So sei beispielsweise die Anzahl der Personen im elektronisch überwachten Hausarrest von durchschnittlich 230 auf 300 gestiegen. Ebenso sei das Projekt der Sozialnetzkonferenzen zusätzlich zu finanzieren. Beim Geld sei man aber auch abhängig von erzielten Mehreinnahmen, zum Beispiel den Gerichtsgebühren.

Wegen Budgetknappheit war es laut dem Ministerium unklar, ob die 2,86 Millionen Euro aus der bedingten Finanzierungszusage auch wirklich ausbezahlt werden können. Die ist nun durch die Auflösung von Rücklagen des Justizressorts möglich. Dafür war die Zustimmung des Finanzministeriums notwendig. Jetzt könne auch der Differenzbetrag von rund 2,86 Millionen Euro an Neustart ausbezahlt werden. Brandstetter zeigte sich erfreut: "Denn Neustart ist für uns ein wichtiger Partner bei der Resozialisierung von Insassen und dem Schutz von Opfern."

"Wir freuen uns, dass wir jetzt die erfolgreiche Arbeit weiterführen können, wie zum Beispiel die Alternativen zur Untersuchungshaft bei Jugendlichen", sagte dazu Christoph Koss, einer der Geschäftsführer von Neustart. Mitte Oktober hatten der Verein und die Gewerkschaft (GPA-djp) die Regierungsverantwortlichen aufgefordert, auch für 2016 die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Laut dem Justizministerium soll Neustart im kommenden Jahr 500.000 Euro mehr als 2015 erhalten. (APA, 7.11.2015)