Wien – Nach der am Donnerstag startenden Herbstlohnrunde der Metaller wollen nun auch die Beamten über ihre Gehälter und zusätzlich auch über ein neues Dienstrecht reden. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) hat die Regierung in Briefen um die Aufnahme von Verhandlungen ersucht.

Noch keine Termine

Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) sicherte Gespräche im Herbst zu, konkrete Termine gibt es noch nicht. Die GÖD ersucht um eine "zeitnahe Aufnahme von Gehaltsverhandlungen", damit das Abkommen mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten kann. Basis für die Verhandlungen sollen die Inflationsrate und das Wirtschaftswachstum sein. Aus dem Büro Steßls hieß es dazu, die Staatssekretärin werde "im Sinne der sozialpartnerschaftlichen Tradition zu Verhandlungen einladen, sobald die maßgeblichen Inflationsdaten vorliegen". Dies wird erst in etwa drei Wochen der Fall sein, weil die Inflation von Oktober 2014 bis einschließlich September 2015 berücksichtigt werden soll.

Neuer Anlauf für Dienstrecht

Für heuer hatten die Beamten ab 1. März eine Gehaltserhöhung um 1,77 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte über der Inflationsrate erhalten. Voraussichtlich nach Abschluss der Gehaltsverhandlungen soll dann ein neuer Anlauf für ein neues, einheitliches Dienstrecht für Beamte und Vertragsbedienstete gestartet werden. Diese Verhandlungen hätte Steßl ursprünglich bereits im Frühjahr beginnen wollen, nun hat sie die GÖD eingeladen, schriftlich ihre Grundpositionen dazu zu übermitteln. Das entsprechende Schreiben der Gewerkschaft ist jetzt ebenfalls bei der Staatssekretärin eingelangt.

Nur nach gemeinsamer Abstimmung

Die GÖD tritt darin für ein einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene ein, das für Vertragsbedienstete und Beamte im Wesentlichen eine gleiche dienstrechtliche Basis sowie eine gleiche Besoldung vorsieht. Unter Beibehaltung der Aktivlebensverdienstsumme soll es höhere Einstiegsgehälter mit einem flacheren Anstieg der Gehälter geben. Für die GÖD ist dabei eine "öffentlich-rechtliche Grundausrichtung" des Dienstrechtes "unabdingbar", wie es in dem Papier heißt. Etwa mit einem Kündigungsschutz in unterschiedlicher Ausprägung will die GÖD besondere Schutzmechanismen sicherstellen. Im Büro Steßls heißt es dazu, dass der nächste Schritt nun eine gemeinsame Abstimmung zwischen Bundeskanzleramt, Finanzministerium und GÖD über den weiteren Prozess der Verhandlungen und den Zeitplan sein werde.

Die Staatssekretärin will sich "dafür einsetzen, dass der Bundesdienst einen modernen und flexibleren Rechtsrahmen erhält, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht". (APA, 23. 9. 2015)