Kaum ein Thema erregte in den vergangenen Monaten die Gemüter von Greenpeace, Attac, aber auch den Grünen so sehr wie das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Für Wirbel sorgt dabei vor allem die Aussicht, dass Konzerne aus Übersee künftig europäische Staaten nach Belieben vor privaten Investitionsgerichten verklagen könnten – etwa wenn den Firmen ein Umweltgesetz in Europa nicht passt.

Die EU-Kommission hat nun einen Reformvorschlag vorgelegt, sie will ein TTIP-Handelsgericht schaffen. Dieses könnte tatsächlich viele der bestehenden Schwächen im aktuellen System des Investorenschutzes beseitigen. Zunächst sollen Staaten und Konzerne künftig gegen Urteile berufen können. Selbst im besten Rechtssystem können Fehlurteile ergehen, weshalb es eine Grundregel für faire Gerichtsverfahren ist, eine Berufung zu erlauben. Um schnellere Urteile zu ermöglichen, war das bei Investorenklagen bisher nicht der Fall, was zu Recht viele empört hat.

Problematisch ist auch, dass eine geringe Zahl an spezialisierten Anwaltskanzleien in den Investitionsverfahren dauerpräsent ist: Mal stellen sie die Schiedsrichter, mal die Anwälte. Das sorgt wegen möglicher Interessenkonflikte für eine schiefe Optik. Auch dies geht die Kommission nun an. Fix berufene und spezialisierte Juristen sollen über Konzernklagen richten. Die große Empörung über TTIP hat damit erste vernünftige Resultate gebracht.(András Szigetvari, 16.9.2015)