Staatsschutz - Die Richtervertreter halten den Vorschlag, bezahlte Vertrauensleute für den Staatsschutz einer richterlichen Kontrolle zu unterziehen, für richtig. "Das ist die gescheiteste Lösung", sagte Richtervereinigung-Präsident Werner Zinkl am Dienstag zur APA. Ursprünglich sieht der Begutachtungsentwurf des Innenministeriums für das neue Gesetz die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten vor.

"Das einzig Sinnvolle"

"Ganz grundsätzlich wäre eine richterliche Kontrolle das einzig Sinnvolle", so Zinkl zum geplanten Einsatz von Vertrauensleuten, die den Staatsschutz bei Ermittlungen etwa zu potenziell extremistischen Gruppen unterstützen sollen. Nicht einschätzen wollte der Richtervertreter vorerst, was die dafür notwendigen Ressourcen betrifft.

Im Gesetzesentwurf ist keine richterliche Kontrolle vorgesehen, diese wurde jedoch vo verschiedenen Seiten angeregt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte sich am Wochenende offen gezeigt, was die Art der Kontrolle von Vertrauensleuten betrifft. (APA, 7.4.2015)