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Zuerst neun Monate Basisausbildung, dann Entscheidung für eine allgemeinmedizinische oder fachärztliche Ausbildung - das sieht die neue Verordnung vor

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien - Nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die neue Ärzteausbildung im Vorjahr ist nun die zugehörige Verordnung in Begutachtung gegangen. Unter dem Titel "Ärzte-Ausbildungsordnung 2015" legt sie den neuen Ausbildungsverlauf nach dem Medizinstudium fest.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 22. April, mit 1. Juni soll sie in Kraft treten. Wer in Österreich Arzt werden will, hat dann folgenden Weg vor sich: Nach dem Studium sind neun Monate Basisausbildung zum Erwerb klinischer Grundkompetenzen vorgesehen. Danach muss sich der angehende Mediziner für eine allgemeinmedizinische oder fachärztliche Ausbildung entscheiden.

Für angehende Allgemeinmediziner gibt es dann 27 Monate Spitalspraxis plus mindestens sechs Monate Lehrpraxis oder Lehrordination. Für Fachärzte sind mindestens 27 Monate Sonderfach-Grundausbildung (abhängig von der Fachrichtung) plus 27 Monate Schwerpunktausbildung in Modulen vorgesehen. Nach beiden Ausbildungswegen gibt es die Möglichkeit zu einer weiteren Spezialisierung. Diese kann auch sonderfachübergreifend sein, wie beispielsweise Geriatrie oder psychosomatische Medizin. (APA, 28.3.2015)