Wien - Die Ärztekammer warnt vor einer drohenden Schließung von Spitalsambulanzen durch das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte. Der Obmann der Spitalsärzte und Vizepräsident der Ärztekammer, Harald Mayer, sprach am Donnerstag von sich verdichtenden Hinweisen, dass der Betrieb vieler Spitalsambulanzen durch die Reduktion der Arbeitszeiten für Spitalsärzte nicht mehr aufrechterhalten werden könne.

Zwei Mal pro Jahr in der Ambulanz

Mayer warf der Politik vor, "sehenden Auges" in eine Versorgungsmisere zu steuern, und forderte Maßnahmen zur Entlastung der Ambulanzen. "Die Spitalslastigkeit unseres Gesundheitssystems ist seit vielen Jahren bekannt. Mittlerweile verzeichnen wir jährlich mehr als 17 Millionen Ambulanzfälle - also grob gerechnet, zwei Ambulanzbesuche pro Kopf", führte Mayer in einer Aussendung aus. Er forderte die Politik auf, Strukturen zu schaffen, um die Patientenströme in vernünftige Bahnen zu lenken.

Notärzte-Mangel

Auch das Rote Kreuz befürchtet dramatische Konsequenzen durch die Umsetzung des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes. Die Rettungsorganisation warnt vor einem Personalmangel bei den Notärzten. Grund dafür ist das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte. Rot-Kreuz-Präsident Gerald Schöpfer fordert deshalb Ausnahmen für Notärzte.

Manche Gebietskrankenkassen würden seit 2010 Notärzte nicht mehr wie bisher auf Basis von freien Werksverträgen, sondern nur noch fix angestellt beschäftigen. Da die Spitalsärzte jetzt aber nur noch 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, könnten sie nun nicht mehr zusätzlich als Notärzte arbeiten, beklagte Schöpfer am Donnerstag anlässlich des in Linz stattfindenden Rettungsdienstsymposiums und im Ö1"-Morgenjournal".

Sozialministerium will keine Ausnahme machen

Der Präsident des Roten Kreuzes fordert daher arbeitsrechtliche Ausnahmen. Konkret wünscht er sich eine Nachjustierung im ASVG, dass Notärzte weiterhin als freie Dienstnehmer arbeiten können. Da Ärzte im Spital nur noch 48 Stunden arbeiten, hätten sie jetzt auch noch zusätzliche Ressourcen, um sich als Notärzte etwas dazuverdienen zu können. Eine Überlastung der Ärzte, die ja gerade mit dem neuen Gesetz verhindert werden soll, wäre damit nicht verbunden, meinte Schöpfer, weil als Notarzt kämen ja kein zusätzlicher Zehn- oder Zwölfstunden-Dienste hinzu, sondern nur Bereitschaftszeiten.

Das Sozialministerium lehnt diese Ansinnen jedoch ab. Eine gesetzliche Ausnahme nur für Notärzte sei verfassungsrechtlich nicht möglich. (APA, 26.2.2015)