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Keine schiefen Zähne: Der Vertrag zwischen Hauptverband und Zahnärztekammer wurde fixiert.

Foto: APA/Neubauer

Wien - Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausverhandelte Vertrag für Gratiszahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen ist am Montag unterzeichnet worden. Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 unter 18-Jährige profitieren. Bis dahin muss jetzt noch die Umsetzung in den Bundesländern erfolgen.

Konkret werden im März in den Ländern die Ausschreibungen für die 180 Vertragskieferorthopäden erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass es eine flächendeckende Versorgung in ganz Österreich gibt. In den Ländern werden dazu Versorgungssprengel definiert. Die Kieferorthopäden (Zahnärzte mit Zusatzausbildung) müssen Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen, um einen Vertrag zu bekommen. Sowohl Hauptverbandschef Peter McDonald als auch Zahnärztekammer-Präsident Hannes Westermayer zeigten sich in einer gemeinsamen Pressekonferenz zuversichtlich, genügend Anwärter zu finden, damit es zu keinen Versorgungsengpässen kommt.

Vergleichszahlen aus Deutschland

Die angenommenen Kosten von 80 Millionen Euro pro Jahr sind für McDonald Zahlen "auf seriöser Basis". Auf Spekulationen über mögliche Mehrkosten wollte sich der Hauptverbandschef nicht einlassen, er verwies aber auf eine "geteilte Finanzverantwortung" mit der Zahnärztekammer. Sein Chefverhandler Albert Maringer verwies darauf, dass es noch keine gesicherten Zahlen über die Notwendigkeiten gebe, man habe aber Vergleichszahlen aus Deutschland herangezogen. Befürchtungen des Verbandes der Kieferorthopäden, wonach nur rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen tatsächlich von den Gratiszahnspangen profitieren werden, verwies Westermayer ins Reich der Spekulationen.

Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18.

Erstberatung durch Zahnarzt

Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Dieser überweist, wenn nötig, an einen Kieferorthopäden, der dann feststellt, ob die Fehlstellung so schwer ist, dass sie in die Kategorie 4 oder 5 fällt. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig. Eingeführt wird ein Qualitätssicherungssystem durch Messung des Behandlungserfolgs. Gerechnet wird mit rund 8.000 frühkindlichen Behandlungen ab sechs Jahren. Bei den ab Zwölfjährigen sollen es etwa 22.500 sein. Für Kinder, die keine Gratiszahnspange bekommen, blieben die bisherigen Zuzahlungen der Kassen aufrecht.

McDonald sprach von einem "sehr ordentlichen", Westermayer von einem "herzeigbaren" Ergebnis für beide Seiten. Beide Seiten verweisen auf die "Entbürokratisierung" durch den Wegfall der Chefarztpflicht, auf die bessere Versorgung der Kinder durch eine zusätzliche Leistung und auf Qualitätskontrolle der Ärzte. Für den Hauptverbandschef ist die Gratiszahnspange ein Element im heurigen Jahr der Kinder- und Jugendgesundheit. So soll heuer auch eine flächendeckende Kinder-Rehabilitation ermöglicht werden, und für die Gesundheitsförderung schon im Kindesalters sollen heuer die intensiven Gespräche beginnen. Die Zahnärztekammer wünscht sich dazu auch die Aufnahme der Kinderzahnheilkunde in den Mutter-Kind-Pass. (APA, 16.2.2015)