Wien - Im Tauziehen um die Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetzes für Spitalsärzte gibt es eine Einigung für die Spitäler des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV). Nach einer durchverhandelten Nacht haben Vertreter der Ärzte, der Stadt Wien, der Gewerkschaft und des Krankenanstaltenverbundes neue Arbeitszeit- und Gehaltsmodelle vereinbart.

Ärzte sollen künftig nur noch 48 Stunden pro Woche arbeiten. Da dadurch vor allem gut bezahlte Nachtdienste wegfallen, werden die Grundgehälter erhöht - vor allem für Turnusärzte gibt es ab 1. Juli 2015 knapp 30 Prozent mehr.

Seit 1. Jänner gilt die neue EU-Richtlinie für Spitalsärzte, im KAV war bisher nur eine Übergangsvereinbarung getroffen worden. Keine Einigung bedeutet das für die Ärzte am Wiener AKH – sie verhandeln separat weiter.

Die Ärztekammer Oberösterreich wird die Zustimmung zur mit dem Land ausgehandelten Einigung über neue Arbeitszeit- und Gehaltsmodelle in den Krankenhäusern vorerst verschieben. Grund ist Kritik aus den Reihen der Betroffenen.

Oberösterreichische Ärzte verschieben Zustimmung

Die Zustimmung zu dem Paket wäre für die Sitzung der Spitalsärztekurie am Abend geplant gewesen. Für Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser ist das ein Resultat eines "Kommunikationsdesasters". Denn in der Pressekonferenz seien nur ungefähre Zahlen veröffentlicht worden. Mit diesen hätten die Ärzte jeder für sich zu rechnen begonnen. Aber es habe danach noch Detailgespräche gegeben, wie denn die Einigung in den einzelnen Häusern umgesetzt werden solle. Inzwischen könne man sie konkret darstellen und jeder eruieren, wie viel Geld ihm die neue Regelung wirklich bringe.

Darüber sollen die Mitglieder der Kurie und überhaupt alle betroffenen Mediziner informiert werden, kündigte ihr oberster Vertreter an. So lange werde die Entscheidung über eine Zustimmung verschoben. Auf die Frage, wie lange das dauern werde, meinte Niedermoser, er wolle dies nicht über das Knie brechen. Er geht aber davon aus, dass durch eine umfassende Information Beruhigung eintrete und dann auch eine Urabstimmung nicht mehr notwendig sein werde. (APA, 29.1.2015)