Bild nicht mehr verfügbar.

Justizminister Wolfgang Brandstetter schließt sich weitgehend dem Expertenvorschlag an.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Das Weisungsrecht des Justizministers soll auch zukünftig erhalten bleiben. Das schlägt die von Ressortchef Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eingesetzte Arbeitsgruppe laut STANDARD-Informationen vor. Und Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigte sich im Ö1-Morgenjournal am Freitag auch restlos begeistert von den Expertenvorschlägen: "Jetzt liegen Vorschläge vor, die ich wirklich für das Beste halte, was es jemals gegeben hat." Er werde den Empfehlungen der Experten "grundsätzlich folgen".

Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Sektionschef Christian Pilnacek hat am Mittwoch das letzte Mal getagt und hält an ihren Plänen, über die der DER STANDARD bereits berichtete, fest. Grundsätzlich soll der Minister also weiter politische Weisungen an Staatsanwälte erteilen können, er bekommt aber einen neuen Weisungsbeirat zur Seite gestellt.

Dreiköpfiges Gremium

Diskutiert wurde zuletzt noch über die Zusammensetzung des dreiköpfigen Gremiums. Letztlich hat man sich darauf geeinigt, den Weisungsbeirat bei der Generalprokuratur anzusiedeln. Deren Leiter (aktuell Werner Pleischl) soll auch Beiratsvorsitzender werden. Seine Aufgabe wäre dann auch, die Entscheidungen zu begründen und publik zu machen.

Die beiden anderen Mitglieder sollen "Externe" sein: Juristen mit langer Berufserfahrung, aber nicht aktive Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte. Sie sollen vom Bundespräsidenten ernannt werden, auf Vorschlag des Generalprokurators nach Anhörung der Höchstgerichtspräsidenten.

Einstimmig war der Beschluss allerdings nicht, wie zu hören ist. Dem Vernehmen nach haben einige Teilnehmer Bedenken gegen die starke Stellung des Generalprokurators geäußert.

Das neue Gremium soll jedenfalls in allen Fällen eingeschaltet werden, in denen der Minister die Erteilung einer Weisung beabsichtigt und in jenen Fällen, in denen der Minister selbst befangen ist. Zudem soll der Beirat immer dann tätig werden, wenn höchste Organe der Republik in Causen involviert sind.

Kurswechsel

Der Minister hat damit einen Kurswechsel vollzogen. Zu Beginn seiner Ministertätigkeit hatte Brandstetter noch das Aus des Weisungsrechts angedeutet. Auch der Koalitionspartner SPÖ plädiert seit längerem für Änderungen. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist noch immer für einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt, der dem Parlament gegenüber verantwortlich wäre. Den aber lehnt der Justizminister ab, weil er das Problem nur verschieben, nicht lösen würde.

Abgeschlossen ist die Debatte also nicht. Ein kategorisches Nein zum aktuellen Vorschlag kommt von Jarolim aber auch nicht. "Das ist auf alle Fälle besser als das derzeitige Modell", sagte er zum STANDARD. Dass der Generalprokurator weitere Mitglieder des Beirats vorschlagen soll, hält er nicht für ideal. Jarolim würde stattdessen dafür plädieren, die Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs in das Gremium zu entsenden.

Die Berichtspflicht der Staatsanwälte wird generell reduziert und an diePflichten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angepasst werden. Diese Behörde muss schon jetzt nur über die Enderledigung von Verfahren informieren, also über Einstellung oder Anklagen. Dieses Vorhaben begrüßt auch auch Jarolim. Die derzeitige Situation, dass ein Minister laufend über den Zwischenstand eines Verfahrens informiert wird, sei bedenklich, meint der SPÖ-Justizsprecher. Dadurch werde den Staatsanwälten möglicherweise signalisiert, "was der Minister will".

Justizminister Brandstetter glaubt jedenfalls, dass mit dem vorliegenden Konzept "ein geschlossenes System von Transparenz" vorliegt, wenngleich sich der Justizminister "theoretisch nicht daran halten" müsse - "außer er will politischen Selbstmord begehen, dann kann er sich dem natürlich gern widersetzen". (Renate Graber, Günther Oswald, red, derStandard.at, 20.11.2014)