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Stationäre Angebote sind noch am weitesten ausgebaut, vor allem in der mobilem Betreuung fehlen Services.

Foto: AP Photo/Thomas Kienzle

Wien - Einen Rechtsanspruch auf fachgerechte Betreuung am Lebensende für jeden, das fordert der Dachverband Hospiz Österreich. Zwar wurden die Versorgungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren ausgebaut, ein Blick auf die Bedarfsprognosen des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (Öbig) und die Hospiz-Österreich-Daten von 2013 zeigt aber Lücken - je nach Bereich und Bundesland größere oder kleinere.

Vertreter des Dachverbands, dem unter anderem Caritas und Rotes Kreuz angehören, forderten am Donnerstag bei einer Pressekonferenz den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, eine Klärung der Zuständigkeiten (zwischen Ländern, Bund, Gesundheits- und Sozialressorts) sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung. Waltraud Klasnic, Präsidentin von Hospiz Österreich, sagte, dass es zu den rund 100 Millionen Euro die derzeit - teilweise aus Spenden - für die Palliativ- und Hospizversorgung ausgegeben würden, geschätzt rund 70 Millionen mehr brauche.

Große Unterschiede in den Ländern

Der Bedarf an Betten auf Palliativstationen ist im Österreichschnitt zwar zirka zu 90 Prozent gedeckt, in Bezug auf Tageshospize oder palliativberatende Dienste für Krankenhauspersonal fehlt aber mehr als die Hälfte der laut Öbig nötigen Einrichtungen. Die Hospiz-Österreich-Daten zeigen, dass 2013 die meisten Menschen - rund 11.000 - durch Hospizteams betreut wurden - vielfach durch ehrenamtliche. Während Niederösterreich mehr als 31 solcher Teams verfügte, waren es in Wien nur zehn. Niederösterreich hatte zudem die meisten - 15 - Palliativkonsiliardienste. Tirol, Vorarlberg und das Burgenland verfügten 2013 über keinen Dienst.

Gegen Beihilfe zum Suizid

Die 290 dem Verband angehörenden Palliativ- und Hospizeinrichtungen haben sich im Hinblick auf die parlamentarische Enquete über Sterben in Würde im November auf die Frage einer Verankerung eines Sterbehilfeverbots in der Verfassung auf eine gemeinsame Position geeinigt: für "die gegenwärtigen Gesetze" und "entschieden" gegen eine Legalisierung von Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung. Auch die Bioethikkommission hat zu diesem Thema diese Woche bereits getagt - und sich gegen auch eine Verankerung eines Sterbehilfeverbots in der Verfassung ausgesprochen. (spri, DER STANDARD, 10.10.2014)