Hamburg/Berlin - Der Taxi-Ersatzdienst Uber, der auch in Österreich aktiv ist, widersetzt sich einem deutschlandweiten Verbot durch das Landgericht Frankfurt. "Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen", teilte die Start-up-Firma am Dienstag mit und fügte hinzu: "Der Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen." Das Frankfurter Landgericht habe die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen. Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, sei noch nie eine gute Idee gewesen. Uber werde gegen das Urteil Widerspruch einlegen und falls erforderlich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Bis dahin werde das Unternehmen die Fahrdienste weiterhin über das Internet anbieten. Deutschland sei einer der am schnellsten wachsenden Märkte in Europa.

Taxi-Branche jubelt

Das Landgericht hatte Uber die Personenbeförderung in einer einstweiligen Verfügung bundesweit untersagt, was die deutsche Taxi-Branche jubeln ließ. Die etablierten Unternehmen fürchten einen massiven Umsatzrückgang durch Uber. Bei Verstößen gegen das Urteil droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Richter argumentierten damit, dass die von Uber vermittelten Fahrer über keine Genehmigung zur Personenbeförderung verfügten, die zum Beispiel einen Gesundheitscheck einschließt. Die Firma sei "als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen", hieß es in dem Urteil.

Uber eine Heuschrecke?

Das Taxigewerbe begrüßte die Gerichtsentscheidung. Das US-Unternehmen kassiere, ohne zu investieren, erklärte die Genossenschaft Taxi Deutschland, die gegen Uber geklagt hatte. Die Fahrer würden nicht kontrolliert und seien nicht sozialversichert, die Fahrgäste seien nicht geschützt. Zudem entgingen dem Staat Steuern. "Bei dieser Form der Heuschrecken-Shareconomy verlieren Staat, Gesellschaft und Arbeitnehmer gleichermaßen", sagte der Vorsitzende des Taxigenossenschaft, Dieter Schlenker. Taxi Deutschland vertritt die Taxi-Zentralen bundesweit.

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, sagte, notfalls müssten Gesetze geändert werden, um Uber zu stoppen. "Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die gesetzeskonform Löhne und Abgaben zahlen, von anderen unterwandert werden, die das alles nicht tun", sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. Sollten sich Hinweise ergeben, dass die gesetzliche Grundlage nicht ausreiche, um so etwas zu unterbinden, müsse der Gesetzgeber handeln.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, forderte, die Länderverkehrsminister müssten sich des Themas annehmen. "Die Behörden vor Ort können im Umgang mit den Anträgen von Uber nicht allein gelassen werden, während die Gerichte landauf und landab die strittigen Rechtsfragen klären", sagte er. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, es seien keine Änderungen an den Vorschriften zur Personenbeförderung geplant. Durch dessen Vorgaben sei die Sicherheit bei Taxifahrten gewährleistet.

Unterwegs in 45 Ländern

Uber bietet seine Dienste nach eigenen Angaben weltweit bereits in mehr als 45 Ländern an. Allein in den USA gibt es den Dienst in mehr als 100 Städten. In Deutschland ist das Unternehmen in großen Städten wie Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aktiv. Weitere sollen folgen. Anders als traditionelle Taxiunternehmen betreibt der Fahrdienst keinen Fuhrpark, sondern vermittelt Fahrten per Smartphone, die Fahrer arbeiten auf eigene Rechnung. Für die Vermittlung kassiert Uber 20 Prozent des Fahrpreises, den Rest erhalten die Fahrer.

Uber gehört zu den am heißesten begehrten Start-up-Firmen im Silicon Valley. Finanzprofis bewerten das Unternehmen aus San Francisco mit 18 Milliarden Dollar, zu den Geldgebern von Uber gehören so bekannte Firmen wie Google und Goldman Sachs.

Hamburg hatte eine Unterlassungsverfügung gegen Uber erlassen, die das Verwaltungsgericht anschließend aus formellen Gründen kassierte. Die Verkehrsbehörde hatte - wie die Kläger in dem nun entschiedenen Zivil-Verfahren - damit argumentiert, dass die Uber-Fahrer meist keine Genehmigung zur Personenbeförderung hätten. Aus dem gleichen Grund wollte Berlin Uber stoppen. Uber argumentiert damit, dass es keine professionellen Fahrer vermittele, sondern Privatpersonen, die keinen Personenbeförderungsschein benötigten. Anders als in Österreich war Uber auch in anderen Ländern anfangs mit juristischem Widerstand konfrontiert, setzte sich jedoch oft durch. (APA/red, derStandard.at, 2.9.2014)