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Wien – ÖBB-Leiharbeitskräfte in Gefängnissen sollen offenbar doch nicht nur im Verwaltungsdienst sondern auch im direkten Kontakt mit Häftlingen eingesetzt werden. Das geht aus der Stellen-Ausschreibung hervor, die derzeit im Intranet der Bahn kursiert.

Darin findet sich im Anforderungsprofil für die Justizwache als „wesentliche Aufgabe“ auch die „Betreuung der Insassen in den Abteilungen und in der Freizeit“. Die Ausschreibung läuft bis 25. April.

In Werkstätten

Das Justizministerium bestätigte am Freitag, dass die Leiharbeitskräfte auch für den direkten Häftlingskontakt vorgesehen sind. Beispielsweise könne man entsprechend ausgebildete Facharbeiter zur Beaufsichtigung der Arbeiten in den Häftlingswerkstätten einsetzen. Damit würden die Justizwachebeamten für ihre eigentliche Aufgabe – Betreuung und Resozialisierung der Häftlinge – freigespielt, hieß es im Büro von Justizministerin Karin Miklautsch (FP).

Auch das ÖBB-Management verteidigt das Angebot. Bürojobs bei den ÖBB und in der Justizwache seien durchaus vergleichbar. Außerdem seien die Dienststellen der Justizwache ähnlich dezentral gelegen. Für viele Eisenbahner sei ein Wechsel die einzige Möglichkeit, in ihrer Region einen Job anzunehmen.

Einjährige Ausbildung

Justizwachebedienstete mit direktem Kontakt zu Insassen haben einige Voraussetzungen zu erfüllen: Die ersten Hürden sind körperliche, fachliche und psychologische Tests. Danach muss eine einjährige Ausbildung samt zweitägiger kommissioneller Abschlussprüfung absolviert werden.

Peter Doblinger, leitender Staatsanwalt und Personalchef der Bediensteten in Justizanstalten, sieht zwei Hürden: Zwischen Bundesheer, das ja auch Aushilfskräfte in Gefängnisse schickt, und Justiz gäbe es aufgrund der Exekutivstellung eine gewisse Nähe, die bei personeller Unterstützung vonseiten der Bahn abginge. Die ÖBB-Mitarbeiter würden via Personalleasing verliehen und kämen dienstrechtlich nicht in den Personalstand der Justiz.

Kontakt mit Insassen kann sich Doblinger ohne Abschluss von der Justizwachschule nicht vorstellen. Auch die Justizwachegewerkschaft hatte zuletzt betont, dass nur voll ausgebildete Wachleute in Frage kämen. (APA, rl, simo, DER STANDARD Printausgabe, 26.03.2005)