Wien – Vom ehemaligen Vorbild, dem Punkteführerschein
in anderen Ländern Europas,
ist nicht viel übrig geblieben.
Deshalb heißt die österreichische Variante, die Mittwoch
im Parlament von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde, auch
Vormerksystem. Der Katalog
beinhaltet 13 Verkehrsdelikte
(siehe
Grafik
), deren Begehung
beim ersten Mal mit einer Vormerkung, beim zweiten Verstoß mit einer Nachschulung und beim dritten Vergehen
mit dem Entzug der Fahrberechtigung für drei Monate geahndet wird. Das neue Vormerksystem wird am 1.
Juli in
Kraft treten.
Risikolenker sollen schneller aus dem Verkehr gezogen werden
Das Ziel sei, Risikolenker
schneller aus dem Verkehr zu
ziehen, sagte Verkehrsminister Hubert Gorbach (FP). Grüne und SPÖ stimmten gegen
das Vormerksystem, es sei ein
"fauler Kompromiss" und ein
"Kniefall vor rasenden Sturschädeln".
Delikt wird nach zwei Jahren gelöscht
Die Begehung eines Deliktes
wird im örtlichen Führerscheinregister festgehalten
und nach zwei Jahren gelöscht, egal ob in dem Zeitraum ein weiteres Vergehen
begangen wurde. Nicht auf der
Liste enthalten sind die von
Verkehrsexperten reklamierten Geschwindigkeitsdelikte.
"Nachbesserungen" gefordert
"Die Hauptunfallursache,
zu hohes Tempo, und die
wachsende Gefahr, Handy am
Steuer, sollten ebenfalls in
den Katalog aufgenommen
werden", forderte Martin
Blum vom Verkehrsclub Österreich. Auch der ÖAMTC
plädiert für "Nachbesserungen".
Maßnahmen unzureichend definiert
Maßnahmen, wie Nachschulung oder Fahrtraining,
seien unzureichend definiert.
Der ARBÖ vertrat stets die Ansicht, bestehende Regelungen
reichten aus, müssten aber
besser kontrolliert werden.
Bisher geltende Vergehen bleiben unberührt
Alle bisher geltenden Vergehen, die einen Entzug des
Führerscheins zur Folge haben, bleiben unberührt. So
müssen Autolenker weiterhin
ihren Schein abgeben, wenn
sie beispielsweise das Tempolimit im Ortsgebiet um vierzig
km/h übertreten. Es gibt aber
eine Verknüpfung: Wird ein
Entzugsdelikt begangen, werden bestehende Vormerkungen aufgerechnet, der Führerschein muss in so einem Fall
pro Vormerkung um zwei Wochen länger abgegeben werden. (APA, simo, DER STANDARD Printausgabe 3.3.2005)