Das neue Asylgesetz sorgt für Spannungen in der Koalition: Die FPÖ geht erneut in die Offensive und fordert Strafen für die "Verleitung zum missbräuchlichen Stellen von Asylanträgen". Asyl-Anwälte und Menschenrechtsgruppen könnten damit auch betroffen sein.

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Wien - Die "Verleitung zum missbräuchlichen Stellen von Asylanträgen" soll unter Strafe gestellt werden. Diese Forderung will Justizministerin Karin Miklautsch, Chefverhandlerin der FPÖ für das Asylgesetz, beim Sicherheitsgipfel der Regierung am Dienstag stellen. Mit diesem neuen Straftatbestand sollen Schlepper getroffen werden, argumentiert die FPÖ, tatsächlich könnten auch Asyl-Anwälte und Menschenrechtsgruppen, die Flüchtlinge beraten, davon betroffen sein. Auch "Asylerschleichung" soll laut FPÖ strafbar werden.

Während die ÖVP das Argument der Traumatisierung bei Flüchtlingen für das berufungsverfahren einschränken will, fordert die FPÖ, dass eine Traumatisierung künftig gar keine Rolle mehr im Asylverfahren spielen darf.

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Abhöraffäre (oder eben nicht), Wehrdienstverkürzung, Asylgesetz - in der Koalition hängt der Haussegen ordentlich schief. Der Sicherheitsgipfel der Regierung soll dazu dienen, ein paar Ungereimtheiten aus der Welt zu schaffen, birgt aber auch die Gefahr einer weiteren Eskalation in sich. Die FPÖ fühlt sich von der ÖVP derzeit nicht ernst genommen und versucht sich mit Bedingungen wieder ins Spiel zu bringen.

Der von Verteidigungsminister Günther Platter einseitig angeordneten Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate setzt die FPÖ ihre Forderungen im Asylbereich entgegen. Und einige davon haben Potenzial zum Eklat. So regt die FPÖ unter Verhandlungsführung von Justizministerin Karin Miklautsch an, die Genfer Flüchtlingskonvention "einer Revision zu unterziehen". Für Asylwerber dürfe es nicht mehr so leicht sein, sich auf die Flüchtlingskonvention zu berufen. Neue Straftatbestände, die die FPÖ einzuführen gedenkt, werden ebenfalls für heftige Diskussionen sorgen: Miklautsch schlägt vor, einen strafbaren Tatbestand der "Verleitung zum missbräuchlichen Stellen von Asylanträgen" einzuführen. Das könnte besonders Asylanwälte und Flüchtlingsorganisationen betreffen. Außerdem soll die "Hilfe beim Untertauchen von Asylwerbern" unter Strafe gestellt werden, ebenso wie die "Asylerschleichung". Das diene zur "Abschreckung".

Uneinig

Keine Einigkeit mit der ÖVP gibt es auch in der Frage, wie mit traumatisierten Asylwerbern umgegangen werden soll. Der Entwurf von Innenministerin Liese Prokop sieht eine Einschränkung der Berufungsmöglichkeit von Asylwerbern, die auf eine erlittene Traumatisierung verweisen, vor, die FPÖ will dagegen, dass Traumatisierungen im Asylverfahren überhaupt keine Rolle mehr spielen sollen.

Anders als die ÖVP, die Aufnahmestellen in Traiskirchen und Thalham haben will, fordert die FPÖ, diese aufzulösen und Erstaufnahmezentren ausschließlich an der Grenze zu betreiben.

Häftlingszahlen

Thema des Sicherheitsgipfels ist auch das Problem der steigenden Häftlingszahlen. Die FPÖ fordert die "bauliche Schaffung von zusätzlichem Haftraum", wofür es aber derzeit kein Geld gibt. Miklautsch will ein zweites landesgerichtliches Gefangenenhaus in Erdberg errichten lassen.

Seltene koalitionäre Einigkeit gibt es dagegen bei der Einführung von elektronischen Fußfesseln für Häftlinge. Die derzeit auftretenden technischen Probleme in der Probephase könnten laut Miklautsch in den nächsten Monaten gelöst werden. "Ich rechne ganz sicher damit, dass wir das heuer im Frühsommer einsetzen können." Die Fesseln, die einem Armband ähneln, dienen der Überwachung der Häftlinge, die dafür im Gegenzug nicht ins Gefängnis müssen. Die ÖVP ist damit grundsätzlich einverstanden. Justizsprecherin Maria Fekter will zusätzlich aber auch eine Ausweitung der bedingten Entlassungen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.2.2005)