Wien - Die Neuorganisation des Gesundheitswesens hat am Mittwoch mit den Stimmen aller vier Parlamentsparteien den Gesundheitsausschuss passiert. Organisatorisch werden damit eine Bundesgesundheitsagentur sowie neun Landesgesundheitsfonds eingerichtet. Im Finanzausschuss des Parlaments steht noch das Einnahmenpaket im Ausmaß von rund 300 Millionen Euro auf der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang wird ein einheitlicher Selbstbehalt bei Sehbehelfen von 72,60 Euro eingeführt.

Die Strukturreform wird mittels einer Bund-Länder-Vereinbarung (15a-Vertrag) geregelt. Zur gemeinsamen Planung, Steuerung und Finanzierung aller Bereiche - der niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser - wird ab 2005 eine Bundesgesundheitsagentur geschaffen, die die Rahmenbedingungen vorgibt. Für die operative Umsetzung werden in den Ländern Gesundheitsplattformen geschaffen. Für SP-Gesundheitssprecher Manfred Lackner sind laut Parlamentskorrespondenz nun die "problematischen Punkte" des ursprünglichen Entwurfes beseitigt. Die Autonomie der Selbstverwaltung bleibe uneingeschränkt erhalten.

Katze im Sack

Der Grüne Gesundheitssprecher Kurt Grünewald äußerte zwar die Befürchtung, dass man die "Katze im Sacke kaufe", weil man nicht genau wisse, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden sollen. Die Grünen stimmten der 15a-Vereinbarung aber dennoch zu.

Das Einnahmenpaket wird von der Opposition allerdings abgelehnt. Vorgesehen ist: Die Erhöhung der Tabaksteuer um 0,18 Euro pro Packung, die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,1 Prozentpunkte, die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro auf 3.540 Euro sowie die Erhöhung der Rezeptgebühr um 0,10 Euro auf 4,45 Euro. Weiters werden die Länder ermächtigt, den Spitalskostenbeitrag von acht auf zehn Euro anzuheben. Kärnten, die Steiermark und das Burgenland wollen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen.

Sehbehelfe

Und schließlich werden von Rauch-Kallat auch noch die Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen neu geregelt. Der Selbstbehalt wird von derzeit 23 auf 72,60 Euro erhöht. Ausgenommen sind Kinder bis 15 und Rezeptgebührbefreite. Mitversicherte Jugendliche (15 bis 27) haben einen Eigenbeitrag von 23 Euro.

Die Gebrauchsdauer für Brillen wird von zwei auf drei Jahre angehoben. Das heißt bei gleichbleibender Sehstärke wird frühestens nach drei Jahren wieder eine neue Brille von der Krankenkasse mitfinanziert. Bei Kontaktlinsen bleibt die Gebrauchsdauer bei zwei Jahren.

Nicht mehr vorgesehen ist der ursprüngliche Plan, Zuschüsse an die Stärke der Sehbehinderung zu koppeln. Für SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures ändert sich dennoch nichts an der "Richtung" der Vorhaben. Kranke würden zur Kasse gebeten, begründete sich am Rande einer Pressekonferenz die Ablehnung der SPÖ. (APA)