Wien - Spannender Herbst-Auftakt im Wiener Landtag: Bei der
Sitzung am kommenden Freitag wird der Beharrungsbeschluss in Sachen
Pensionsregelung gefällt. Die Bundesregierung hat im August Einspruch
gegen das geplante Wiener Beamten-Pensionsrecht erhoben - das mit
Anfang 2005 in Kraft treten soll. Die Wiener Regelung, so lautete die
Begründung, bleibe hinter jener bei den Bundesbediensteten zurück. Verhindern kann die Bundesregierung das Gesetz jedoch nicht.
Bürgermeister Michael Häupl (S) hat unmittelbar nach Bekanntgabe des
Einspruches den Beharrungsbeschluss angekündigt. Was bedeutet: Der
Landtag setzt die Regelung neuerlich in Kraft.
"Reform mit sozialem Augenmaß"
Nach Ansicht der Bundesregierung geht das Wiener Gesetz "zu Lasten
des Gesamtstaates" und widerspreche dem Solidaritätsgedanken.
Vizekanzler Gorbach (F) hat unter anderem kritisiert, dass die
40-jährige Durchrechnung in Wien erst 2042 erreicht werde, während im
Bund 2028 als Enddatum angegeben sei. Zusätzlich gelte die Anhebung
des Pensionsalters auf 65 nur für Personen, die ab dem 1. Jänner 1950
geboren seien.
Die regierenden Sozialdemokraten in Wien haben Kritik - die auch
von der Wiener FPÖ und ÖVP wiederholt geäußert worden ist - stets
zurückgewiesen und von einer "Reform mit sozialem Augenmaß"
gesprochen. Die Übernahme der Vereinbarung zur
Pensions-Harmonisierung ist in Wien jedenfalls auf Ablehnung
gestoßen.
Die Reform der Pensions-Regelung für die rund 30.000 Wiener
Landesbeamten sieht vor, dass wie im Bund das Pensionsalter
schrittweise angehoben und der Durchrechnungszeitraum auf 40 Jahre
ausgedehnt wird. Wer 45 Dienstjahre absolviert hat, kann dann mit 80
Prozent der Berechnungsgrundlage in Pension gehen. Dabei gibt es
jedoch sehr deutliche Unterschiede - vor allem was die
Übergangsfristen betrifft. (APA)