Wien - Spannender Herbst-Auftakt im Wiener Landtag: Bei der Sitzung am kommenden Freitag wird der Beharrungsbeschluss in Sachen Pensionsregelung gefällt. Die Bundesregierung hat im August Einspruch gegen das geplante Wiener Beamten-Pensionsrecht erhoben - das mit Anfang 2005 in Kraft treten soll. Die Wiener Regelung, so lautete die Begründung, bleibe hinter jener bei den Bundesbediensteten zurück. Verhindern kann die Bundesregierung das Gesetz jedoch nicht. Bürgermeister Michael Häupl (S) hat unmittelbar nach Bekanntgabe des Einspruches den Beharrungsbeschluss angekündigt. Was bedeutet: Der Landtag setzt die Regelung neuerlich in Kraft.

"Reform mit sozialem Augenmaß"

Nach Ansicht der Bundesregierung geht das Wiener Gesetz "zu Lasten des Gesamtstaates" und widerspreche dem Solidaritätsgedanken. Vizekanzler Gorbach (F) hat unter anderem kritisiert, dass die 40-jährige Durchrechnung in Wien erst 2042 erreicht werde, während im Bund 2028 als Enddatum angegeben sei. Zusätzlich gelte die Anhebung des Pensionsalters auf 65 nur für Personen, die ab dem 1. Jänner 1950 geboren seien.

Die regierenden Sozialdemokraten in Wien haben Kritik - die auch von der Wiener FPÖ und ÖVP wiederholt geäußert worden ist - stets zurückgewiesen und von einer "Reform mit sozialem Augenmaß" gesprochen. Die Übernahme der Vereinbarung zur Pensions-Harmonisierung ist in Wien jedenfalls auf Ablehnung gestoßen.

Die Reform der Pensions-Regelung für die rund 30.000 Wiener Landesbeamten sieht vor, dass wie im Bund das Pensionsalter schrittweise angehoben und der Durchrechnungszeitraum auf 40 Jahre ausgedehnt wird. Wer 45 Dienstjahre absolviert hat, kann dann mit 80 Prozent der Berechnungsgrundlage in Pension gehen. Dabei gibt es jedoch sehr deutliche Unterschiede - vor allem was die Übergangsfristen betrifft. (APA)