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Jörg Haiders Schwester Ursula Haubner zufolge ist die Pensionsreform ein Erfolg der FPÖ.

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FPÖ-Chefin Ursula Haubner sieht einen freiheitlichen Erfolg bei der Pensionsharmonisierung. Die SPÖ habe dagegen "gar nichts zusammengebracht", sagt sie zu Michael Völker.

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STANDARD: Sie haben lange verhandelt - sind Sie jetzt mit dem Ergebnis zufrieden?

Haubner: Ich glaube, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Nach 16 Jahren Unbeweglichkeit schafft es eine Regierung unter freiheitlicher Beteiligung erstmals, dass hier eine Vereinheitlichung der Pensionssysteme stattfindet und dass Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen beendet werden.

STANDARD: Was ist denn der freiheitliche Beitrag zur Pensionsreform?

Haubner: Uns war es wichtig, dass es bei Schwerarbeitern nicht nur einen verminderten Abschlag gibt, sondern bei entsprechender Dauer der Schwerarbeit auch eine Begünstigung. Ich denke nur an das Pensionskonto, das, so wie es dasteht, richtig ist, weil es in Zukunft eine Transparenz haben wird. Man sieht die Beitragszeiten und wie sie bewertet sind. Das ist jährlich abrufbar.

Es stehen die Verbesserungen für Frauen, was Familienleistungen anbelangt, hier ist einiges von uns hineingebracht worden, wie etwa die Anrechnung der Notstandshilfe auch für Pensionszeiten, was sehr oft bei Frauen nicht möglich war, wenn der Partner ein höheres Einkommen hatte. Das war mir besonders wichtig, weil ich hier sehr viele Ungerechtigkeiten bei den Frauen gesehen habe. Wir haben auch die Erwerbszeiten von 15 auf sieben Jahre senken können, die als Basis notwendig sind, dass man überhaupt eine Pension beziehen kann.

STANDARD: Nur zehn Prozent der Beschäftigten erreichen überhaupt 45 Beitragsjahre. Heißt das, dass die restlichen 90 Prozent mit Abschlägen zu rechnen haben?

Haubner: Wenn jemand mit 65 Jahren nach 45 Arbeitsjahren in Pension geht, soll er 80 Prozent seines Lebenseinkommens als Pension bekommen. Wenn jemand früher in Pension gehen will, sind Abschläge vorgesehen.

STANDARD: Und was passiert, wenn jemand 65 ist, aber die vorgesehenen 45 Beitragsjahre noch nicht erreicht hat? Das wird die meisten Akademiker betreffen.

Haubner: Sie dürfen nicht vergessen, dass in Zukunft viel mehr Menschen die 45 Versicherungsjahre erreichen werden, weil außer der Arbeitsleistung auch Kindererziehung, Präsenzdienst, Zeiten der Notstandshilfe und auch Zeiten der Arbeitslosigkeit als Versicherungsjahre angerechnet werden.

Auf dem Pensionskonto wird künftig ja nicht mehr unterschieden zwischen Beitragszeiten, die ich selbst einzahle, und so genannten Ersatzzeiten wie in der Vergangenheit. Auch diese Ersatzzeiten sind dann Beitragszeiten, weil eben der Staat die Beiträge auf mein persönliches Konto einzahlt.

STANDARD: Was passiert mit denen, die dennoch diese 45 Jahre nicht erreichen?

Haubner: Der muss nicht mit Abschlägen rechnen, weil 65 das Regelpensionsalter ist.

STANDARD: Dann stimmt ja die Formel 45-65-80 nicht.

Haubner: Die Formel wird bei mehr als drei Vierteln der Menschen passen. Selbst die Gewerkschaft hat diese Formel vorgeschlagen, und die SPÖ hat das sogar in ihrem Programm drinnen. Das kann also für die Arbeitnehmer nicht so falsch sein.

Mit 65 Jahren kann man in Pension gehen - ob man die 80 Prozent Lebenseinkommen erreicht, ist etwas anderes. Es wird die Lebenseinkommenssumme etwas niedriger sein. Wenn man die 45 Jahre nicht erreicht, wird man eben nur 79 oder 78 Prozent bekommen.

STANDARD: Die SPÖ kritisiert, dass die Durchrechnung über die gesamte Versicherungszeit nachteilig für Frauen sei.

Haubner: Das lass’ ich einfach nicht gelten. Die SPÖ hat in diesem Bereich bis ins Jahr 2000 eigentlich gar nichts zusammengebracht. Frauen, die heute in Pension sind, haben zum Teil Kleinstpensionen oder sind in Abhängigkeiten vom Partner. Wir haben die Situation schrittweise verbessert:

Kindererziehungszeiten als pensionsbegründende Zeiten, bei der Harmonisierung haben wir gesagt, nochmals verbessern, pro Kind werden vier Jahre angerechnet. Es wird auch die Bemessungsgrundlage erhöht, ein großer Vorteil für Frauen, die Teilzeit oder geringfügig beschäftigt arbeiten. Die Notstandshilfe wird jetzt auch als Versicherungszeit angerechnet. Wir haben die 15 Jahre, die man braucht, um eine Pension zu bekommen, auf sieben Jahre heruntergesetzt. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.9.2004)