"Die Harmonisierung der Pensionssysteme ist aus der Sicht des ÖAAB ein richtiges (...) Reformvorhaben, um ein für alle faires und annähernd gleiches Pensionssystem zu schaffen (...)

Im Sinne der sozialen Ausgewogenheit und Gerechtigkeit sind folgende Forderungen noch zu verhandeln: Ein Pensionsantritt nach 45 Beitragsjahren soll unabhängig vom Alter abschlagsfrei möglich sein. Der Sozialminister wird aufgefordert, gemeinsam mit den Sozialpartnern einen Vorschlag zur Bewertung von ,Schwerarbeit' vorzulegen.

Die Veränderungen in den Pensionssystemen der öffentlich Bediensteten sind zeitgleich mit den zuständigen Gewerkschaften zu verhandeln und einer sozialpartnerschaftlichen Lösung zuzuführen. Alle Regelungen im neuen Pensionsrecht müssen (...) nachvollziehbar und verfassungskonform sein." (DER STANDARD, Printausgabe, 30.8.2004)