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Der Verfassungsgerichtshof kippte eine weitere Regelung.

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Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die 2001 eingeführte Regelung über den vorzeitigen Zwangs-Ruhestand von Beamten aufgehoben. Diese von der schwarz-blauen Regierung eingeführte Regelung, die amtswegige "Frühpensionierungen" im öffentlichen Dienst erleichtern sollte, gebe den Behörden einen zu weit reichenden Spielraum, argumentierte der VfGH und setzte die Vorgängerregelung wieder in Kraft. Beschwerde eingelegt hatten u.a. drei Landesgendarmeriekommandanten. Mit dem VfGH-Erkenntnis ist aber nicht gewährleistet, dass sie wieder in den Dienst treten.

Bescheide aufgehoben, aber neue Bescheide können erlassen werden

Zwar werden mit dem VfGH-Erkenntnis die Bescheide aufgehoben, mit denen sie in den Ruhestand geschickt wurden. Der Innenminister kann aber einen neuerlichen Bescheid auf Grund der jetzt wieder geltenden alten Rechtslage erlassen. Die drei Landesgendarmeriekommandanten Gerhard Schmid (NÖ), Adolf Kanz (Burgenland) und Horst Scheifinger (Steiermark) waren mit dem Argument, dass dies im Zuge der Organisationsreform nötig sei, gegen ihren Willen "frühpensioniert" worden.

Frühpensionierungen nur bei "dienstlichen Interessen"

Die neue Bestimmung nach der Beamten-Dienstrechtsnovelle 2001 sah vor, dass Beamte mit 61,5 Jahren in den Ruhestand versetzt werden können, wenn dem nicht dienstliche Interessen entgegen stehen. Früher hatte es im Par. 15a des Beamten-Dienstrechts geheißen, dass Pensionierungen mit 61,5 Jahren möglich sind, "wenn es dienstliche Interessen erfordern". Diese Bestimmung ist nun wieder in Kraft.

Neben den drei Landesgendarmeriekommandanten haben sich auch Landeslehrer und Beamte des Bundesheeres an den VfGH gewandt. Anlass für das vom VfGH eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren war weiters ein Antrag des Verwaltungsgerichtshofes.

Aufgehoben werden mit der Erkenntnis nur die Bescheide der Betroffenen, die sich an den VfGH gewandt haben. Anlassfall für die Gesetzesprüfung war der des burgenländischen Landesgendarmeriekommandaten, die anderen werden als "Quasi-Anlassfälle" in der selben Weise erledigt. Über die beim VwGH vorliegenden Fälle - u.a. der eines Post-Bediensteten - müssen erst die Verwaltungsrichter entscheiden.

Etwa 40 Beamte in Rente geschickt

Insgesamt wurden nach Auskunft des Bundeskanzleramts etwa 40 Beamte nach der vom VfGH gekippten Regelung in Rente geschickt. Zum Vergleich verweist man darauf, dass es im Bundesdienst zuletzt zwischen 3.000 und 4.000 Pensionierungen pro Jahr gegeben habe. Mit einer Rückabwicklung aller 40 Fälle rechnet man im Kanzleramt, das für Beamten-Angelegenheiten zuständig ist, nicht. Ob eine Reparatur der aufgehobenen Regelung geplant ist, will man vorerst nicht beurteilen. Dazu müsse man das schriftliche Erkenntnis abwarten.

Innenministerium wartet ab

Auf die Zustellung des VfGH-Erkenntnisses wartet auch das Innenministerium. Vorher könne er über die weitere Vorgehensweise nichts sagen, betont Kloibmüller. Man wolle schließlich "nicht aus der Hüfte schießen". Sobald das Urteil schriftlich vorliege, werde man sich aber "so rasch wie möglich um eine Lösung bemühen". Eine Wiedereinstellung der drei Landesgendarmeriekommandanten wollte Kloibmüller nicht ausschließen: "Ich schließe von vornherein gar nichts aus."

"Wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit"

Begrüßt wird das Erkenntnis der Verfassungsrichter von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim. Er spricht in einer Aussendung von einem "wichtigen Zeichen zur richtigen Zeit". Erfahrene und erfolgreiche Mitarbeiter seien ins Out gestellt worden, was nicht nur eine beispiellose Verschwendung von Fachkompetenz sei, sondern zusätzlich exorbitante Kosten für den Bund bedeute. In diesem Licht sei die VfGH-Entscheidung "eine weitere schallende Ohrfeige für die Bundesregierung", meint Jarolim. (APA)