Wien - Der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Johann Driemer, fordert eine gerechte Regelung für Schwerarbeiter. Für diese von dauernder starker Arbeitsbelastung betroffene Gruppe dürfe es auch keine Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr geben. Schwerarbeiter, die ein höheres Invaliditätsrisiko haben, dürften nicht bestraft werden. Driemer verwies gegenüber der APA darauf, dass nicht selten Invalidität auch einen frühen Tod bedeute.

Dauernd hohe Arbeitsbelastungen spiegeln sich in hohen Invalidisierungsraten bei Schwerarbeitern wider. Invalidität bedeute nicht nur Arbeitsunfähigkeit, sondern in den meisten Fällen auch eine deutlich niedrigere Lebenserwartung: So sei 2002 die Sterblichkeitsrate der Invaliden männlichen Arbeiter bei den 66- bis 70-jährigen um 70 Prozent höher als bei Alterspensionisten gewesen. Auf 1.000 Invaliditätspensionen entfielen 39 Sterbefälle, auf 1.000 Alterspensionisten aber nur 23. Die Invaliditätspension sei bei männlichen Arbeitern bereits zum normalen Pensionsantritt geworden (2003: 56 Prozent der neuen Eigenpensionen). Auch die Stressbelastung bei Angestellten nehme zu. Auf 1.000 Berufsunfähigkeitspensionisten zwischen 66 und 70 entfielen 32 Sterbefälle, auf 1.000 Alterspensionisten lediglich 15.

Wie brisant das Thema ist, zeigen laut Driemer auch folgende Zahlen: Von rund 59.000 Pensionszuerkennungen bei unselbstständig Beschäftigten des Jahres 2003 waren rund 18.000 Invaliditätspensionen (Arbeiter rund 9.000 Fälle, männliche Angestellte rund 3.500, Arbeiterinnen 3.000, weibliche Angestellte knapp 2.500). Bei Frauen liegt der Anteil an Invaliditätspensionszutritten niedriger, weil sie derzeit noch ab 56 Jahren in eine (vorzeitige) Alterspension gehen können. Mit der Anhebung der Altersgrenzen wird sich auch bei den Frauen der Anteil der Invaliditätspensionen deutlich erhöhen, weil erfahrungsgemäß die Invalidisierungsgefahr ab etwa dem 55. Lebensjahr erheblich ansteigt.

"Wir brauchen dringend umfangreiche Investitionen in Gesundheitsschutz und -vorsorge, das Recht, in eine weniger belastende Tätigkeit umzusteigen und eine gerechte Pensionsregelung für Schwerarbeiter", fordert Driemer. Der GBH-Vorsitzende beruft sich auf eine WIFO-Studie, die nachweise, dass Schwerarbeit nicht bis zum Regelpensionsalter ausgeübt werden könne. Am Beispiel Bauwirtschaft zeige sich, dass die Kluft zwischen Abgang aus der Beschäftigung und Zuerkennung einer Pension durch die Anhebung des Pensionsalters weiter ansteigt. So müssen Arbeiter der Baubranche weiterhin mit 56,7 ihre Beschäftigung (1999: 56,6 - 2002: 56,7)aufgeben, während sie die Pension erst deutlich später antreten können. Die Kluft zwischen Beschäftigungsende und Pensionsantritt ist demnach zwischen 1999 und 2002 von 1,5 auf 1,7 Jahre gestiegen.

Die Festlegung der Regierung, dass nicht mehr als fünf Prozent der jährlichen Neuantritte unter die Regelung fallen dürfen, ignoriere die Vielzahl von Belastungen im Arbeitsleben sowie die Betroffenheit großer Teile der Arbeitnehmer. Im AK/ÖGB Pensionskonzept liegt laut Driemer die Lösung für Schwerarbeiter bereit: Für künftige Versicherungszeiten gibt es bei Schwerarbeit einen höheren, vom Arbeitgeber finanzierten Pensionsbeitrag, sodass trotz früherem Pensionsantritt die Lebensstandardsicherung gewährleistet bleibt. (APA)