Der Runde Tisch zur Harmonisierung der Pensionen endete ohne Ergebnis

montage: derStandard.at
Wien - Auch am Mittwochabend hat es bei den Gesprächen zwischen Regierung und Sozialpartnern zur Pensionsharmonisierung keine Einigung gegeben. ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch (S) meinte nach dem Treffen, von einer Annäherung sei nur insofern zu sprechen, als man überein gekommen sei, bis Mitte Jänner drei unterschiedliche Modelle durchzurechnen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) meinte dagegen, dass eine Einigung bereits möglich gewesen wäre: "Nach unserer Ansicht hätte man heute abschließen können. Wir sind bereit dazu."

Schüssel meinte in einer Pressekonferenz nach der Verhandlungsrunde, dass die Eckpunkte bereits außer Streit gestellt seien. Zum Beleg zitierte er die bereits bekannten Positionen: Nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 80 Prozent der durchschnittlichen Lebensverdienstsumme als Pension, gleiche Beiträge und gleiche Leistungen sowie ein individuelles Pensionskonto. Zudem werde der Steuerzahler künftig für die Finanzierung der "Ersatzzeiten" (z.B. bei Zivil- und Präsenzdienst und Karenz) aufkommen.

Strittige Detailfragen

Gleichzeitig wurde in Schüssels Stellungnahme aber auch klar, dass es in den entscheidenden Detailfragen noch keine Einigung gibt. Offen sind laut Kanzler nämlich u.a. noch die Beitragssätze, die Bewertung der Ersatzzeiten, die Höchst- und Mindestbeiträge. Uneins ist man sich auch nach wie vor in der Frage, für wen das harmonisierte Pensionsrecht gelten sollte. Während Opposition und Arbeitnehmervertreter alle einbeziehen wollen, will die Regierung das neue Pensionsrecht nur bei Unter-35-Jährigen anwenden. Schüssel ging darauf auch auf Nachfrage nur indirekt ein und betonte, dass die heuer beschlossene Pensionsreform ohnehin schon eine Harmonisierung in den wichtigsten Punkten quer über alle Berufsgruppen bringe.

Verlustdeckelung für Beamte

"Diese Harmonisierung ist nicht nur außer Streit, sie ist auch schon beschlossen", meinte Schüssel. Allerdings dürfe die zehnprozentige Verlustdeckelung nicht dazu führen, dass gut verdienende Beamte im einheitlichen Pensionsrecht weniger Beiträge zahlen, aber gleich viel an Leistungen herausbekommen wie bisher. Ob dies bedeute, dass die Verlustdeckelung für Beamte aufgehoben werde, beantwortete Schüssel mit einem klaren "Nein".

Sozialminister Herbert Haupt (F) verwies diesbezüglich darauf, dass Beamte derzeit einen höheren Pensionsbeitrag als ASVG-Versicherte bezahlen und dass im Zuge der Pensionsreform 2003 auch in Beamtenpensionen eingegriffen werde. Man solle endlich "aufhören so zu tun, als wären Beamte die Gewinner der Reform", forderte Haupt. Zudem betonte Haupt, dass die Harmonisierung sehr wohl weiterhin Ziel der Regierung sei. Wer glaube, schon jetzt das Sterbeglöckchen für die Reform läuten zu müssen, werde sehen, dass die Weihnachtsglocken die Harmonisierung noch bis zu ihrem erfolgreichen Abschluss begleiten würden.

Ein Termin für die nächste Verhandlungsrunde soll laut Schüssel Mitte Jänner gesucht werden, wenn die Ergebnisse der nun in Auftrag gegebenen weiteren Expertenberechnungen vorliegen. Laut Verzetnitsch wird dabei u.a. das ÖGB-Pensionsmodell sowie ein Konzept für die Harmonisierung der Unter-35-Jährigen durchgerechnet. Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (V) bezeichnete sich in dieser Frage als "Pragmatiker": Die Harmonisierung für Über-35-Jährige sei mit der Pensionsreform 2003 bereits erfolgt. Nun gehe es darum, eine Lösung für die neu Einsteigenden unter 35 zu finden. Sowohl Leitl als auch Verzetnitsch zeigten sich optimistisch, dass es trotzdem noch zu einer Einigung kommen werde. (APA)