Einige Eckpunkte außer Streit gestellt
Nach einem Bericht der "ZiB1" vom Mittwochabend wurden bei den Verhandlungen über die Harmonisierung der Pensionssysteme zwischen Regierung und Sozialpartner einige Details außer Streit gestellt. So soll es nicht bloß eine Angleichung der Systeme geben, sondern künftig ein einziges System für alle Österreicher. Dabei soll es für alle, also auch für die Beamte, eine Höchstbeitragsgrundlage und damit eine Höchstpension geben. Im ASVG liegt die Höchstpension derzeit bei rund 2.300 Euro.
Ziemlich fix ist laut "ZiB" auch ein einheitlicher Pensionsbeitrag für alle Gruppen in der Höhe des derzeitigen ASVG-Beitrages von insgesamt 22,8 Prozent (von Arbeitgebern und Arbeitnehmern). Für Bauern und Selbstständige ist der Beitrag derzeit geringer, da sie ja nur selbst einzahlen. Die Frage sei nun, so der Bericht, wer dafür aufkommen solle.
Bereits länger bekannt ist die Formel 45 - 65 - 80: Mit 45 Versicherungsjahren soll im Alter von 65 Jahren ein Pensionsantritt mit 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens möglich sein.
Verzetnitsch: Regierungspläne ungerecht
ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch (SPÖ) meinte, dass auch seitens der Regierung die ursprünglich geplante Harmonisierung nur für Unter-35-Jährige nicht als gerecht empfunden werde. Ältere sollten ja entsprechend den bisherigen Vorstellungen noch nach ihren derzeitigen Pensionsregelungen in Rente gehen. Verzetnitsch rechnet aber damit, dass die Entwicklung nun eher in Richtung einer Stichtagsregelung geht. Dabei würden bestehende Pensions-Ansprüche nach den verschiedenen alten Pensionsrechten erhalten, neue Ansprüche würden aber ab einem bestimmten Stichtag nach dem neuen, harmonisierten Pensionsrecht erworben. Entsprechende Pensionsmodelle werden von ÖGB und SPÖ, aber auch vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider forciert.