Die Minister auf der Regierungsbank können bisher nur mit einer Mehrheit der Abgeordneten angeklagt werden.

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Wien - Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat keine Freude mit dem Vorstoß des Präsidenten des Verfassungsgerichtshof (VfGH) für eine Ministeranklage als Minderheitenrecht. Dieser Vorschlag sei nicht durchdacht, sagte er am Dienstag vor dem Ministerrat. Seiner Meinung nach könnte das Instrument gänzlich abgeschafft werden: "Man braucht es in Wahrheit nicht."

Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger hatte die in der Verfassung verankerte Ministeranklage als totes Recht kritisiert. Denn um einen Minister vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, braucht es die Mehrheit im Nationalrat - und diese halten in der Regel jene Parteien, die auch die Regierung stellen. Holzinger plädiert daher dafür, die Anklage mit einem Minderheitenquorum zu ermöglichen. SPÖ und ÖVP hatten das skeptisch kommentiert.

Minister für saubere Gewaltenteilung

Justizminister Brandstetter sieht keine praktischen Vorteile in einem Minderheitenrecht - und de facto auch gar keine Notwendigkeit für eine Ministeranklage. Denn im Normalfall habe man es wohl mit schuldhaftem Verhalten zu tun, das strafrechtlich relevant sei. Dann wäre auch im Sinne einer sauberen Gewaltenteilung das Strafrecht am Zug und ausreichend.

Missbrauchsgefahr

Brandstetter verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Artikel 143 der Bundesverfassung, wonach die Ministeranklage wegen strafgerichtlich zu verfolgender Handlungen erhoben werden kann, die mit der Amtstätigkeit des Anzuklagenden in Verbindung stehen. Umgekehrt sieht er sehr wohl die Gefahr, dass ein Minderheitenrecht aus parteipolitischen Gründen missbraucht werden könnte.

Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hatte sich am Dienstag im Ö1-Morgenjournal ebenfalls gegen die Ministeranklage als Minderheitenrecht ausgesprochen. Auch sie argumentiert damit, dass ein schuldhaftes Verhalten eines Ministers ohnehin zu eine strafrechtlichen Verfolgung führe. (APA, 13.5.2014)