Mitten in der Debatte über eine Reform der Untersuchungsausschüsse tritt Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), für einen weitergehenden Ausbau der Oppositionsrechte ein. Auch die Ministeranklage sollte ein Minderheitenrecht werden, sagte er der "Presse" (Montagausgabe). "Demokratiepolitisch wäre es zweckmäßig, wenn man ein geringeres Quorum als die Mehrheit vorsieht."
"Nie in Anspruch genommen"
Die Verfassungsregelung, wonach der Nationalrat ein Regierungsmitglied wegen Verfehlungen beim VfGH anklagen kann, gebe es seit 1920, und "seither ist dieses Instrument der rechtlichen Kontrolle der Regierung nie gegenüber der Bundesregierung in Anspruch genommen worden", sagte der Präsident. Der Grund liegt auf der Hand, denn die Mehrheit im Nationalrat haben üblicherweise jene Parteien, die auch die Regierung stellen.
Damit handle es sich um "totes Recht", konstatiert Holzinger. Doch "ich halte es für demokratiepolitisch weise, wenn man rechtliche und vor allem verfassungsrechtliche Regelungen so gestaltet, dass sie auch wirken." Auf ein bestimmtes Quorum wolle er sich indes nicht festlegen. (APA, 11.5.2015)