Wien – Die Erwartungen waren und sind groß: Etwas mehr als zwei Milliarden Euro möchte die Regierung in Summe bis 2016 über die im Jahr 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer einnehmen. Von der neuen Steuer seien "zielgerichtet jene betroffen, die auch mehr beitragen können", hatte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) damals angekündigt.

Die Zwei-Milliarden-Marke zu erreichen dürfte aber äußerst schwierig werden. Darauf deuten zumindest erste Zahlen hin, die das Finanzministerium in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Bruno Rossmann bekanntgab. Konkret wurden im Vorjahr nur 212,8 Millionen Euro aus der Immobilienertragsteuer eingenommen. Budgetiert waren 350 Millionen. Man lag also rund 40 Prozent unter der Prognose.

Lücke könnte wachsen

Für das Budget des Vorjahres waren diese Mindereinnahmen kein Problem. Wie berichtet ist das Defizit sogar niedriger ausgefallen als erwartet, weil sich die Einnahmen in anderen Bereichen überraschend gut entwickelten.

Setzt sich der Trend bei der Immobilienertragsteuer in den nächsten Jahren aber fort, tut sich in den Budgets von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) die nächste Lücke auf. Sein Ministerium rechnet nämlich mit von Jahr zu Jahr steigenden Einnahmen – 2016 sollen es beachtliche 750 Millionen Euro sein.

Vorher steuerfrei nach Spekulationsfrist

Der Hintergrund der Steuer: Bis 2012 konnten Privatpersonen Gebäude oder Grundstücke nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen. Diese Spekulationsfrist wurde gekippt. Nun werden Veräußerungsgewinne aus Immobiliengeschäften – außer es handelt sich um den Hauptwohnsitz – grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert. Wobei der effektive Steuersatz weiterhin niedriger ausfallen kann. Bei Immobilien, die nach dem 1. April 2002 erworben wurden, kann er auf 12,5 Prozent sinken, bei noch älteren sogar auf effektiv 3,5 Prozent.

Experten hatten bei der Einführung allerdings auch bereits darauf hingewiesen, dass die Steuerlast in manchen Fällen sogar niedriger als zuvor ausfallen kann. Bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen fiel bis 2012 beispielsweise ein Steuersatz von bis zu 50 Prozent an, nun sind es auch in diesen Fällen nur mehr 25 Prozent.

Ausweichmöglichkeiten

Umgekehrt profitieren Kapitalgesellschaften (wie GmbH oder AG) nicht von der 25-Prozent-Besteuerung. Der Steuerrechtler Werner Doralt warnte deshalb vor Ausweicheffekten. Kapitalgesellschaften könnten wertvollere Grundstücke in Einzelunternehmen ausgliedern, um sich die Hälfte der Steuerlast zu sparen.

Ob das Finanzministerium seine bisherigen Erwartungen nach unten korrigiert, ist nicht klar. Details zu den Budgets 2014 und 2015 wurden bisher nicht veröffentlicht. Die Budgetrede von Spindelegger ist für Ende April geplant. (Günther Oswald, derStandard.at, 10.4.2014)