Wien - Dieser Tage flattert den Österreichern wieder Post der Pensionsversicherungsanstalt ins Haus. Adressaten sind jene, die bei der ersten Befragungswelle der PVA nicht geantwortet haben und deren Versicherungsverlauf somit unverändert Lücken aufweist. Werden vom Versicherten die entsprechenden Informationen nicht nachgeliefert, könnte das bei der Pensionshöhe unangenehm ins Gewicht fallen.

Dass die PVA aufs Tempo drückt, hat einen guten Grund. Denn schon ab 2. Juni soll für alle Versicherten ihre Konto-Erstgutschrift einsehbar sein. Das heißt, die unselbstständig Versicherten können dann vom Pensionskonto ablesen, wie viel Pension sie bis jetzt angespart haben. Erst in einem späteren Schritt wird auch ein Rechenmodell eingebaut, das anzeigt, wie hoch die Pension ist, wenn man beispielsweise bis zum Früh- oder bis zum Regelpensionsalter weiterarbeitet.

5,1 Millionen Pensionskonten angelegt

Dass dieses Zahlenspiel, das den Österreichern einen späteren Pensionsantritt schmackhaft machen soll, noch nicht gleich verfügbar ist, begründet man in der PVA auf APA-Anfrage mit dem enormen administrativen Aufwand, der mit der Umstellung aufs Pensionskonto verbunden ist. Immerhin 5,1 Millionen Pensionskonten sind angelegt, davon 3,6 Millionen mit Erstgutschriften. Die übrigen Konten sind die von jenen jüngeren Versicherten, die ohnehin immer schon im Pensionskonto waren, von denen also keine Ansprüche aus dem alten System umgerechnet werden müssen.

Die Rückmeldungen an die Pensionsversicherungsanstalt zur ersten Befragungswelle waren hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Daher werden nun rund 900.000 Versicherte neu angeschrieben mit der abermaligen Aufforderung, fehlende Versicherungszeiten bekannt zu geben. 300.000 entsprechende Briefe sind schon verschickt, der Rest folgt bis Mitte kommender Woche.

Fehlzeiten kundzutun kann sich jedenfalls lohnen. Denn mehr Versicherungszeiten bringen höhere Pensionen. Auch der Antritt einer Frühpension wird erleichtert. Einen Sonderfall stellen Schul- und Studienzeiten da. Diese nachzuweisen bringt im Wesentlichen nur dann etwas, wenn man sie auch nachkauft. Sonst fallen sie für die Pensionsberechnung nicht ins Gewicht. Eine Ausnahme sind Hinterbliebenenpensionen, wo auch Schul- und Studienzeiten einberechnet werden, wenn die Mindestversicherungsdauer durch Erwerbstätigkeit nicht erreicht wird, also im Regelfall bei jung Verstorbenen.

Dritte Chance

Für diejenigen, die auch auf den zweiten Brief der Pensionsversicherungsanstalt nicht antworten, gibt es eine dritte Chance. Im April wird ein RSB-Brief an die Verweigerer geschickt. Wer dann noch immer nicht reagiert, dem bleibt eine Gnadenfrist. Denn bis Ende 2016 können die Versicherten Informationen nachliefern, ohne finanzielle Verluste in der Pension befürchten zu müssen.

Dabei geht es um den Schutz vor Verlusten, die durch die (höchst komplexe) Umrechnung der bisher erworbenen Ansprüche auf das Pensionskonto entstehen können. Als Maximal-Einbuße sind derzeit 3,5 Prozent festgelegt. Wer erst nach 2016 alte Versicherungszeiten nachbringt, verliert den Umrechnungsschutz und kann somit unter Umständen höhere Verlust erleiden. Die Versicherungszeiten an sich werden allerdings sehr wohl angerechnet, womit es sich trotzdem auszahlt, die Dokumente auch nach Ablauf der Frist nachzureichen. (APA, 4.2.2014)