Wien - Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) plant eine Reform der Strafprozessordnung (StPO). Sie soll im Wesentlichen drei Punkte enthalten: Eine Abgrenzung des Beschuldigten-Begriffes, die Aufwertung der Schöffengerichte in komplexen Verfahren und Verbesserungen beim Sachverständigenbeweis im Strafverfahren.

Derzeit wird am Entwurf gearbeitet, beschlossen werden soll die Reform noch heuer, sagte Pressesprecher Christian Wigand.

"Missstand" im Vorverfahren beheben

Brandstetter hat am Donnerstag in der "ZiB2" "Nachbesserungen" zur StPO angekündigt. Ein "Missstand" sei die - seit der Reform des Vorverfahrens - oft schwierige Unterscheidung zwischen "bloß Verdächtigten, allenfalls auch durch anonyme Anzeigen" und Beschuldigten mit einer konkreten überprüften Verdachtslage. Dieser Unterschied solle auch "im Gesetz deutlich" gemacht werden.

Zum Sachverständigen-Problem gab es diese Woche eine Enquete im Justizministerium. Hier soll die Reform Objektivität und Unabhängigkeit der Sachverständigen klarstellen und Verteidigern Mitsprache bei der Bestellung ermöglichen. (APA, 31.1.2014)