Salzburg - In etlichen Salzburger Spitälern werden Operationen durchgeführt, obwohl die Zahl der jährlichen Eingriffe zum Teil deutlich unter den im Österreichischen "Strukturplan Gesundheit" (ÖSG) geforderten Mindestwerten liegt. Das Problem ist allerdings keines der betroffenen Krankenhäuser allein, wie der Bundesrechnungshof am Donnerstag in einem Prüfbericht kritisierte: Denn trotz klarer gesetzlicher Zielsetzungen habe etwa der Gesundheitsminister noch keine verbindlichen Vorgaben in Form von Bundesqualitätsrichtlinien festgelegt.

Die Prüfer des Rechnungshofs haben sich die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Landeskrankenhäuser in Mittersill (Pinzgau) und Tamsweg (Lungau), der Krankenhäuser Zell am See (Pinzgau) und Oberndorf (Flachgau) und im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in der Stadt Salzburg genauer angeschaut. Mit Ausnahmen der Barmherzigen Brüder lag zumindest bei einzelnen Leistungen die Anzahl der durchgeführten Eingriffe zum Teil deutlich unter den geforderten Mindestwerten.

Mindestfrequenzen unterschritten

So wurden in Mittersill im Jahr 2011 nur zwei Schilddrüsenoperationen durchgeführt (vorgesehen sind laut ÖSG 30), in Oberndorf lag die Zahl der Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse bei 37 Prozent der geforderten Frequenz, in Tamsweg bei Knie- und Hüftimplantaten bei 41 bzw. 72 Prozent der Vorgabe. Allerdings wurde hier erst vor einem Jahr mit dieser Art von Eingriffen begonnen; die Prüfer empfehlen darum, die Entwicklung hier noch zu beobachten. Besonders bedenklich wertete der Rechnungshof die Situation im Krankenhaus Zell am See, wo die vorgesehenen Mindestfrequenzen bei den überprüften Eingriffen mit einer einigen Ausnahme - den Entbindungen - deutlich verfehlt wurden.

Alle fünf Krankenhäuser würden zwar "im eigenen Interesse" bestimmte Qualitätsparameter erfassen, interne, standardisierte Fehlersysteme waren aber nur bei zwei Spitälern (Zell am See, Tamsweg) eingerichtet. "Die Qualitätsdaten der fünf Krankenanstalten wurden nicht einheitlich erfasst und waren daher schwer vergleichbar", so der Bericht. Die Personalausstattung der sogenannten Hygieneteams habe in allen fünf überprüften Spitälern das jeweils empfohlene Ausmaß unterschritten, in keinem der fünf Häuser bestand auch die nach ÖSG vorgesehene Möglichkeit, während der Operation Gewebeproben mittels Gefrierschnitt zu entnehmen oder einer telepathologischen Versorgung durch eine andere Krankenanstalt.

Kritik an Landesregierung

Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder hätten zudem externe Fachärzte ohne Deckung im Versorgungsplan operiert, trotzdem seien deren Leistungen vom Salzburger Gesundheitsfonds vergütet worden. "Die Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde duldete diese Praxis", befanden die Prüfer. Keine Auffälligkeiten habe es in den fünf Spitälern bei den Verweilzeiten im OP-Raum und die Wartezeiten im Operationstisch (zwischen Narkose und dem erstem Hautschnitt) gegeben.

Kritisch äußerte sich de Rechnungshof auch dem Land Salzburg gegenüber. Die Landesregierung versäume es seit 15 Jahren, eine Verordnung zur Bestimmung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und deren Kontrolle zu erlassen. Wann etwa ein im Krankenhaus verstorbener Patient zu obduzieren ist, sei im Salzburger Krankenanstaltsgesetz nur allgemein geregelt und nicht näher ausgeführt. "Das hat ganz unterschiedliche Vorgangsweisen der Krankenhäuser zur Folge", so der Bericht. (APA, 28.3.2013)