Wien - Die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz hat am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Sozialausschuss passiert. Damit soll u.a. für besonders qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten (außerhalb der EU) eine wesentliche Verbesserung geschaffen werden: Künftig sollen Arbeitgeber von Fachkräften und Schlüsselkräften den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte für den Ausländer auch bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen können. Bisher musste der Arbeitnehmer den Antrag selbst im Ausland bei der Vertretungsbehörde einbringen, die dann den Antrag weitergeleitet hat, wodurch die Verfahren länger gedauert haben.

Unbeschränkter Zugang

Außerdem sieht die Novelle laut Aussendung der Parlamentskorrespondenz vor, Inhabern einer Niederlassungsbewilligung künftig eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" - und damit unbeschränkten Arbeitsmarktzugang - zu gewähren, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das betrifft etwa Drittstaatsangehörige, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich gekommen sind, oder gut integrierte Ausländer, die sich seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ebenso werden Arbeitnehmer mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis bzw. Besitzer eines sogenannten "Befreiungsscheins" in das System der Rot-Weiß-Rot-Karte übergeführt.

Weiterhin uneins sind sich die Sozialpartner über die Einkommensgrenze bei der Rot-Weiß-Rot-Card: Während die Gewerkschaft und Sozialminister Rudolf Hundstorfer sich gegen eine deutliche Senkung der Grenze aussprechen, fordert die Industriellenvereinigung (IV) eine Lockerung. 2000 Euro brutto seien einfach zu viel, wenn es beispielsweise um Jobs im geisteswissenschaftlichen Bereich gehe, kritisierte Christoph Neumayer, Generalsekretär der IV, im Ö1-Morgenjournal. Anders sieht das Bernhard Achitz vom ÖGB, der vor "Dumpinglöhnen" warnt: Es sei bekannt, dass Ausländer oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt würden.

Zurückhaltend zeigt sich die Gewerkschaft auch bei der Forderung, jenen Absolventen mit Bachelorabschluss, die in Österreich studiert haben, ebenfalls den Weg zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu ebnen. Das fordern die Arbeitgeberverbände, aber auch Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz unterstützt dieses Modell.

Dass bislang deutlich weniger Karten ausgegeben wurden, als erwartet, liegt laut Arbeitgebern an den hohen Hürden, laut Gewerkschaft hingegen am "nicht gerade freundlichen Klima in Österreich", was Zuwanderung betrifft.

Erleichterung für Künstler

Die Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sieht auch Erleichterungen für ausländische Künstler vor. Diese benötigen zusätzlich zu ihrem Aufenthaltstitel keine gesonderte Arbeitsberechtigung mehr, sondern erhalten eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die sie zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber berechtigt.

Ab kommendem Jahr brauchen bulgarische und rumänische Staatsangehörige zudem keine arbeitsmarktbehördliche Bewilligung mehr, wenn sie in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen wollen - die siebenjährige Übergangsfrist für die beiden jüngsten EU-Länder läuft Anfang 2014 aus.

Für Kroatien beginnt hingegen mit dem EU-Beitritt im Juli 2013 die Siebenjahresfrist bis zur vollständigen Öffnung des Arbeitsmarkts. Kroatischen Staatsangehörigen, die am Tag des EU-Beitritts oder danach in Österreich rechtmäßig arbeiten und ununterbrochen mindestens zwölf Monate zum regulären Arbeitsmarkt zugelassen waren, wird allerdings ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt. Das gilt auch für Familienangehörige. (APA, 14.3.2013)