Wien - Nicht begeistert ist die römisch-katholische Kirche in Österreich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Adoptivrecht homosexueller Paare. Dieses "müssen wir wohl zur Kenntnis nehmen, betrachten es aber mit Sorge", hielten Kardinal Christoph Schönborn und Bischof Klaus Küng in einer gemeinsamen Stellungnahme am Freitag via "Kathpress" fest. Problematisch am Urteil sei, dass "es eine weitere Entwicklung in Richtung Umdeutung des Familienbildes vorzeichnet".

"Bedenkliche Konsequenzen"

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz betonte gemeinsam mit "Familienbischof" Küng, "dass jeder Mensch seine Würde hat und dass seine Einstellungen, Überzeugungen, Qualitäten, auch seine sexuelle Orientierung zu respektieren sind". Wenn man jedoch die "an sich richtige Forderung, jede Art von Diskriminierung zu unterbinden", auf das Familienrecht übertrage, "nimmt man bedenkliche Konsequenzen in Kauf", so Schönborn und Küng.

Kindeswohl im Vordergrund

"Zentral muss es in dieser Frage immer um das Kindeswohl gehen. Die Identität jedes Menschen ist mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter untrennbar verknüpft", hieß es weiter in der Erklärung der Bischöfe. "Und das Kind leidet am meisten, wenn Familien zerbrechen oder wenn es nicht in der Geborgenheit der Familie im Sinne der Ehe zwischen Vater und Mutter aufwachsen kann."

Schutz der Herkunftsfamilie

Den "besonderen Schutz der Herkunftsfamilie und bloß in Ausnahmefällen die Gewährung von Adoptionen, die das rechtliche Band zu einem Elternteil zerschneiden", forderte im Zuge der Debatte der Katholische Familienverband (KFÖ). Das Justizministerium solle in seiner angekündigten Gesetzesnovelle als wichtigsten Grundsatz auf das Kindeswohl achten, so der Appell von KFÖ-Präsident Alfred Trendl. (APA, 22.2.2013)