Google geriert sich als Schutzengel des Internets, der über die Freiheit im Netz wacht. Der mächtige Weltkonzern nutzt seine Macht, um zum Widerstand aufzurufen: "Verteidige dein Netz", lautet der Appell an die Nutzer. Verteidige unsere Geschäftsinteressen, wäre der ehrlichere Aufruf, denn genau darum geht es. Suchmaschinen wie Google und Co haben ein Modell entwickelt, das darauf abzielt, die Leistungen anderer aufzubereiten und für ihre eigenen Zwecke zu benutzen. Zahlen wollen sie dafür nichts, profitieren schon.

Journalisten, Schriftsteller und andere Kulturschaffende verlangen zu Recht einen Obolus für etwas, was es ohne ihre Anstrengung nicht gäbe. Es geht ihnen aber genauso um das Recht, darüber bestimmen zu können, was mit ihren Inhalten oder Werken geschieht. Es geht auch um den Kontext, in dem Texte oder andere schöpferische Werke veröffentlicht werden.

Geistiges Eigentum ist schwerer zu schützen als materielles. In einem Rechtsstaat muss der Schutz von allen legitimen Ansprüchen gelten. Das Recht darf vor transnationalen Konzernen nicht haltmachen. Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Das gilt für Konzerne gleichermaßen wie für die Produzenten einer privaten Homepage.

Es geht nicht darum, einen Schuldigen für die viel zitierte Zeitungskrise zu finden, wie Google behauptet. Die Entwicklung des Internets und der verschiedenen Kommunikationsformen hat zu einer Aushöhlung des Urheberrechtes geführt. Die Gesetzgebung hinkt hinterher. Dass sich Politiker, Verleger und Kulturschaffende endlich mit dem Thema beschäftigen, ist höchst an der Zeit.

Google reagiert auf Druck, wie Beispiele in Belgien und Frankreich zeigen, wo Vereinbarungen mit Verlegern getroffen wurden. In Deutschland ist eine Einigung zwischen Youtube und der Verwertungsgesellschaft Gema in Sicht. In Österreich wird im Justizministerium - nach deutschem Vorbild - an einem Leistungsschutzrecht gebastelt. Am besten wäre es, zumindest eine einheitliche EU-weite Regelung zu finden.

Die Informationsfreiheit im Netz wird nicht eingeschränkt, wenn Google für die Nutzung von Inhalten oder Werken etwas zahlt. Über die Form der finanziellen Abgeltung kann man streiten. Aber über das Grundrecht, dass geistige Arbeit auch finanziell etwas wert ist und dies auch im Netz gelten muss, nicht. (Alexandra Föderl-Schmid, DER STANDARD, 5.2.2013)