Bild nicht mehr verfügbar.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Österreich seit 1. April in Kraft.

Foto: APA

Am Mittwoch wurde die BürgerInneninitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" in einem nicht öffentlichen Hearing im Justizausschusses behandelt. Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit langem massiv kritisiert. Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war.

Speicherung der Kommunikationsvorgänge

Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate sollen künftig die Kommunikationsbetreiber die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen – also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt – und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten – also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Zugriff für Behörden

Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen – je nach Verdachtslage und Art der Daten gibt es bestimmte Einschränkungen. In punkto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird – zumindest nachträglich (falls Gefahr in Verzug). Die unzulässige Veröffentlichung von Informationen aus Vorratsdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström kündigte im Sommer 2012 an, den Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung künftig strikt auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwere Verbrechen zu beschränken. Den Gesetzesvorschlag will sie im kommenden Jahr vorlegen. (APA, 28.11.2012)