Bild nicht mehr verfügbar.

Wer sein Kind in Betreuung gibt, kann die Kosten von der Steuer absetzen - sofern das eigene Einkommen nicht zu niedrig ist.

Foto: APA/Neubauer

Wien - Es ist ein Batzen Geld, auf dem der Staat sitzengeblieben ist. 165 Millionen Euro wollte das Finanzministerium lockermachen, damit Eltern Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können, doch abgeholt wurden nur 36 Millionen. Lediglich 135.000 von 800.000 Kindern im Alter unter zehn kamen im Jahr 2010 in den Genuss des Bonus.

Warum das so ist, lässt sich aus dem Stegreif nicht zweifelsfrei beantworten. Abgesehen vom Umstand, dass 2010 noch nicht abgerechnet sei, weil für den Steuerausgleich bis zu fünf Jahre Zeit sind, nennt das Ministerium das gewachsene Gratisangebot als Grund: Das letzte Kindergartenjahr kostet in Österreich generell nichts, die Länder sponsern weitere Angebote.

Expertin: Eltern wissen über Absetzbarkeit nicht Bescheid

Möglich sei überdies, dass Eltern keine passende Kinderbetreuung finden oder von der 2009 eingeführten Absetzbarkeit der Kosten einfach nichts wissen, ergänzt Margit Schratzenstaller. Die Steuerexpertin vom Wirtschaftsforschungsinstitut weist aber auch darauf hin, dass ein Gutteil der Kinder von vornherein gar nicht nicht profitieren kann, weil ihre Eltern zu wenig verdienen.

Dies liegt an der Konzeption des Steuerbonus: Wer entsprechende Betreuungskosten für sein Kind nachweisen kann, darf von seinem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 2300 Euro abziehen. Das nützt nur jenen, die Einkommenssteuer zahlen. Rund 44 Prozent aller Einkommensbezieher, das sind 2,7 Millionen Menschen, tun dies aber nicht, weil ihr Verdienst unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von 11.000 Euro im Jahr bleibt.

Steuerersparnis steigt mit Einkommen

Je höher das Einkommen, desto üppiger fällt überdies die Steuerersparnis aus: Ein Gutverdiener, der den Spitzensteuersatz von 50 Prozent zahlt, freut sich über eine Entlastung von bis zu 1150 Euro im Jahr, ein Werktätiger im Bereich des unteren Steuersatzes von 36,5 Prozent kommt auf maximal 840 Euro.

Das gleiche Prinzip gilt für den ebenfalls 2009 eingeführten Kinderfreibetrag von 220 Euro beziehungsweise jeweils 132 Euro, wenn ihn beide Elternteile geltend machen. Auch hier erwartete das Ministerium einen größeren Andrang: Statt 175 Millionen wurden nur 76,5 Millionen abgeholt.

Freibetrag "kein effektives Element"

Da der Freibetrag eine Steuerersparnis von maximal 110 bzw. 132 Euro (Paare) bringt und folglich "kein effektives Element" sei, würde ihn Schratzenstaller streichen und mit der Familienbeihilfe zu einer einzigen Geldleistung zusammenfassen. Punkto Kinderbetreuungskosten plädiert sie für einen Umbau zu einem Steuerabsetzbetrag inklusive Negativsteuer, von dem auch Niedrigverdiener etwas hätten.

Auch Wolfgang Mazal, Leiter des Instituts für Familienforschung, ist für die Ergänzung durch eine Negativsteuer. Als Flop sieht er die absetzbare Kinderbetreuung dennoch nicht, schließlich seien 135.000 profitierende Kinder nicht nichts. Es zeige sich eben, dass es in der Familienförderung "Vielfalt" brauche, sagt Mazal und tritt dafür ein, das übrig gebliebene Geld nicht einzusparen, sondern anderweitig zu investieren: in Kinderkrippen, Kindergärten und Tagesmütter. (Gerald John, DER STANDARD, 6.11.2012)