Stimmverhalten der neun FP-Mandatare ist Hintergrund für Sondersitzung
Um das Gesetz erneut auf die Tagesordnung zu setzen wäre nämlich die Zustimmung einer Mehrheit der 62 Mandatare notwendig. SPÖ und Grüne stellen gemeinsam aber nur 23 Bundesräte. Hintergrund der Sondersitzung ist das eigenwillige Stimmverhalten von neun FP-Mandataren am 23. Juni. Sie hatten das Budgetbegleitgesetz weder explizit beeinsprucht noch hatten sie ihm explizit ihre Zustimmung erteilt. Damit muss bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nun eine Frist bis 7. August verstreichen.
Innerhalb dieser Frist könnte der Bundesrat theoretisch erneut über das Gesetz abstimmen und es entweder beeinspruchen oder zum sofortigen Inkrafttreten freigeben. Die Koalitionsfraktionen wollen die Frist aber einfach abwarten, womit das Gesetz - zwar etwas verzögert aber doch - ebenfalls wirksam werden könnte. Nach Meinung der SPÖ könnte der Bundesratspräsident das Budgetbegleitgesetz auch von sich aus erneut auf die Tagesordnung setzen. Der Tiroler Hans Ager (V), der ab Juli den Vorsitz im Bundesrat führt, will das aber "sicher nicht machen".
Der noch amtierende Bundesratspräsident Herwig Hösele (V) erklärte dazu am Montag, das Gesetzgebungsverfahren zum Budgetbegleitgesetz 2003 sei, soweit es den Bundesrat betreffe, abgeschlossen. Es könne verfassungsgemäß auch gar nicht wieder aufgenommen werden. "Der Präsident des Bundesrates kann, darf und wird daher das Budgetbegleitgesetz 2003 nicht mehr auf die Tagesordnung des Bundesrates stellen", so Hösele. (APA)