Wien - Die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof hat sich auf einem Rekordwert eingependelt. Im Vorjahr betrug die Wartezeit auf ein Urteil 23 Monate, damit kam das Höchstgericht neuerlich auf den schon 2010 erreichten Höchstwert. Das geht aus dem der APA vorliegenden Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2011 hervor. Der Rucksack an anhängigen Altfällen konnte um 20 Prozent reduziert werden. Trotzdem rechnet der VwGH aber nicht damit, den Rückstand bis zum Inkrafttreten der neuen Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 zur Gänze abbauen zu können.

Auf die 3.889 Sachentscheidungen des VwGH mit Erkenntnis musste im Vorjahr 23 Monate gewartet werden. Das Höchstgericht begründet die lange Verfahrensdauer damit, dass man verstärkt Rückstände aufgearbeitet habe. Zum Vergleich: Bis 1995 waren es konstant rund elf Monate, dann stieg die Wartezeit bis 2003 und 2004 auf 22 Monate, 2009 waren es 19 Monate.

Über 6.500 Fäle Rückstand

Zu Jahresbeginn 2011 waren beim VwGH insgesamt 8.446 aus früheren Jahren anhängig. Neu eingelangt sind im Laufe des Jahres etwas mehr als 6.100 Fälle, erledigt wurden mehr als 7.800. Damit konnte der Rückstand an nicht erledigten Fällen am Endes des Jahres 2011 auf 6.726 Fälle reduziert werden. Ende 2008 hatte die Zahl der anhängigen Fälle noch über 12.000 betragen.

Der VwGH rechnet für die kommenden Jahre mit einer "ins Gewicht fallenden Verringerung der Anzahl der mehrere Jahre dauernden Verfahren und eine Verringerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer". Bis zum Inkrafttreten der neuen Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 glaubt das Höchstgericht jedoch nicht, die Rückstände zur Gänze abbauen zu können.

Die geplanten elf neue Verwaltungsgerichte - neun in den Ländern, zwei beim Bund mit einem Bundesverwaltungs- und einem Bundesfinanzgericht - hält der VwGH für "sehr positiv" und "von epochaler Bedeutung". Sie werden rund 120 Sonderbehörden und weisungsfrei gestellte Berufungssenate ersetzen - darunter die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, das Bundesvergabeamt und den Asylgerichtshof. Der Instanzenzug wird grundsätzlich nur noch zweistufig. Der VwGH verweist darauf, dass er durch die neuen Verwaltungsgerichte zwar entlastet wird, dass er aber gleichzeitig auch neue Aufgaben übertragen bekommt. Da statt derzeit der Verfassungsgerichtshof künftig wieder der VwGH als Höchstgericht in Asylsachen anzurufen sein wird, rechnet der VwGH ab 2014 mit einer Verdoppelung des Anfalls neuer Rechtssachen von derzeit etwa 5.000 auf rund 10.000 Fälle pro Jahr. Der VwGH fordert daher eine "ausreichende personelle Ausstattung der neuen Verwaltungsgerichte 1. Instanz, aber auch des Verwaltungsgerichtshofes". (APA, 15.07.2012)