Die SPÖ wird nach der alten Pensionsreform nun auch gegen die neue beim Verfassungsgericht Beschwerde einlegen, so SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer im ORF-Radio am Dienstag. Der Gesetzestext werde derzeit geprüft.

Es gehe laut Gusenbauer um wesentliche Fragen des Vertrauensschutzes. Viele Menschen hätten noch vor wenigen Wochen mit einer bestimmten Pensionshöhe im kommenden Jahr rechnen können und müssten jetzt Pensionskürzungen "jenseits der zehn Prozent" hinnehmen.

Dabei handle es sich um existenzielle Einschnitte, die der Verfassungsgerichtshof überprüfen müsse.

SPÖ würde unsozialen Kern bei Regierungsbeteilidung zurücknehmen

Die Frage, ob die SPÖ im Falle eines Regierungseintritts die Reform rückgängig machen würde oder nicht, sagte Gusenbauer: Der "unsoziale Kern" der Pensionsreform müsse "überwunden" werden. Nicht daran gedacht sei natürlich, die Kürzungen bei den Politikerpensionen zurückzunehmen. (red)