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Der als "The_Dude" verdächtigte Systemadministrator hatte "ein paar Schlüsselworte zu viel öffentlich verwendet", so die Stellungnahme von AnonAustria.

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Vor einigen Tagen erkundigte sich der WebStandard beim Innenministerium nach dem aktuellen Ermittlungsstand zur Causa Anonymous. Die Informationen waren spärlich: Leider könne man "laufende Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft" nicht kommentieren.

Stellungnahme

Kaum aber war die Meldung am Donnerstag veröffentlicht worden, richtete sich ein Leser in einer E-MAil an die WebStandard-Redaktion, in der er sich auf die kürzlich durchgeführte Hausdurchsuchung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beim vermeintlichen "The_Dude" von AnonAustria bezog. Dieser sei "aufgrund verdächtiger Tweets und passendem Profil vom den Beamten identifiziert" worden. Dabei handelte es sich um einen Systemadministrator, der "ein paar Schlüsselworte zu viel öffentlich verwendet". 

Durchsuchungsbericht veröffentlicht

Am Donnerstag verlinkte selbiger über seinen Twitter-Account einen Auszug aus dem Durchsuchungsbericht. Aus diesem geht hervor, dass die BVT sich weniger für die Vergehen gegen das Verbotsgesetz als für seine Netzaktivitäten interessierte - der WebStandard berichtete. Zu den Gründen, die zur Razzia führten, zählte offenbar, dass sich der Verdächtigte mit SQL-Injection beschäftigte. Damit seien unter anderem die Webseiten der FPÖ, SPÖ und der Grünen angegriffen worden. Und in diese Angriffe sei "The_Dude" – mittelbar oder unmittelbar – involviert gewesen. Zumindest habe er davon gewusst. Dass der Beschuldigte außerdem twitterte, alle seine Geräte "nach altgermanischen Gottheiten benannt" zu haben, bot den Beamten ein weiteres Indiz, den IT-Spezialisten als "The_Dude" entlarvt zu haben. Im Tweet verwendete er noch die Buchstaben "OH" für overheard. Damit war gemeint war, er habe gehört, dass jemand dies macht.

Spott und Kritik

In der Öffentlichkeit sorgte der Irrtum für Spott und Kritik. Die Situation sei einerseits zum Lachen, andererseits aber erschreckend. Dies sei ein gutes Beispiel, warum das Argument "Wenn ich nichts Böses mache, habe ich auch nichts zu verstecken" fehlgeleitet wird. (ez, derStandard.at, 02.03.2012)